Monday, March 14, 2005

Zur Bedeutung des Rechts in der Welt - Mission dieses Blogs

Das Recht (und sein ungeliebter, aber begriffsnotwendiger Gegenpart, das Unrecht) spielt in der postmodernen Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Staaten übergreifend sehen sich die Normunterworfenen mit einem Trend zur Verrechtlichung ihrer Lebensumgebung konfrontiert, von einer veritablen Normenflut bedroht.

Global gesehen ist die Normenzunahme Ausdruck eines sozioökonomischen Phänomens, das noch in den Tiefenschichten der Gesellschaft Wirkung zeitigt. Dieses Phänomen basiert auf einem einfachen Prinzip: In dem Maße, in dem die Ausdifferenzierung der globalen Wirklichkeiten zunimmt, die Freizeitgesellschaft immer ausgefallenere Unterhaltungsstrategien sucht, die Arbeitsbiographien immer fragmentierter werden, kurz: in dem Maße, in dem die Menschen immer höhere Anforderungen an ein stetig komplexeres Leben stellen, wächst das Bedürfnis nach Regelungen.

Ein Blick in die Geschichte bestätigt diese Entwicklung: Mit der Industrialisierung entstand das das Arbeitsrecht, mit den Atomkraftwerken kam das Atomhaftungsrecht, das Internet brachte das Cyberlaw. Man braucht kein Visionär zu sein, um die Behauptung aufzustellen, dass die Bedeutung des rechtlichen Rahmens (und naturgemäß seiner Übertretungen) im Wachsen ist. Metaphorisch gesprochen: Je mehr Ich-AGs, desto mehr Aktienrecht. Und auf eine eingängige Formel gebracht: Das 21. Jahrhundert wird jenes des Rechts werden. Gegenläufigen Entwicklungen wird kein Erfolg beschieden sein. Denn selbst wenn Lebenssachverhalte liberalisiert – mithin (im konstruktiven Sinne) gesetzloser – werden, geschieht dies – notwendigerweise – mit den Mitteln des Rechts. Eine Ausdünnung des Gesetzesmaterials findet gerade nicht statt.

Es ist eine Ironie, dass sich parallel zur Steigerung der Bedeutung des Rechts im öffentlichen und privaten Leben eine flächendeckende, gesellschaftsübergreifende Gesetzesunkenntnis verfestigt.

Die Gründe, sich mit dem Recht auseinanderzusetzen, sind mannigfaltig. Im Folgenden werden nur zwei besonders hervorstechende erwähnt und beschrieben: Gründe, die auf die Bedeutung des Rechts für den Einzelnen abstellen und Gründe, welche die Bedeutung des Einzelnen für die Gemeinschaft als Ganzes ansprechen.

Es bestehen zunächst einmal durchaus eigennützige Gründe, das Recht zu verinnerlichen. Nur wer seine Rechte kennt, ist in der Lage, sie effektiv durchzusetzen. Allzu oft werden Normunterworfene zu Opfern von Rechtsbrüchen, die sie teils nicht einmal als relevierbares Unrecht wahrnehmen, teils, einmal wahrgenommen, wegen mangelnder Kenntnis des Rechtswegs auf sich beruhen lassen.

Daneben bestehen gewichtige Argumente für eine gesteigerte Rechtskenntnis, die auf Gründen der Gemeinnützigkeit fußen. Sie beruhen auf der fundierten Annahme, dass mit der Kenntnis der eigenen Rechte das Bewusstsein für die Rechte anderer wächst. Diese Idee findet sich in unterschiedlichen Fassungen in den zentralen Überlieferungen aller traditioneller Religionen (so etwa in der biblisichen Formulierung: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.) Ins Rechtsphilosphosische transportiert: Die Rechte jedes Einzelnen enden dort, wo die Rechte des Nächsten beginnen. Das Wissen um das Recht führt, um eine alttestamentalische Formulierung aufzunehmen, näher zur Erkenntnis dessen, was gut (gerecht) und was böse (ungerecht) ist. Klar, dass Recht und Gerechtigkeit verschiedene Kategorien sind. Das Diktum vom ungerechten Recht ist bekannt. Doch ist wohl nicht daran zu zweifeln, dass ein Mitglied der Gemeinschaft, das bewusst die eigenen Rechte und die Rechte anderer bei jeder Handlung vor Augen hat, die Entwicklung hin zu einer gerechteren Gesellschaft zu befördern im Stande ist.

Wie im vorigen gezeigt, spielt das Recht in unserer Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Seine Kenntnis ist unerlässlich. In diesem Sinne will dieser Blog auch wirken und zur Verbreitung der Rechtskenntnis (und des Wissens um Gerechtigkeit) in der Welt beitragen.

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