Tuesday, April 26, 2005

Zu Bürgerschutz und Bevormundung

Wer dieser Tage am Frühstückstisch die Neue Zürcher Zeitung aufschlägt, läuft Gefahr, seines morgendlichen Speck-Omeletts nimmermehr froh zu werden. Berichtet die bekannte Qualitätszeitung doch in regelmäßigen Abständen, zuletzt unter der Überschrift „Ein roter Punkt für Schokolade“, über die in der Schweiz aktuell stattfindende Debatte um die allgemeine Deklarationspflicht für kalorienreiche Nahrungsmittel. „Zur Bekämpfung von Übergewicht“ erwägt der Berner Nationalrat ein Ampelsystem einzuführen und Konsumenten mit je nach Kaloriengehalt roten, orangen oder grünen Aufklebern auf die „gesundheitsgefährdende Wirkung“ bestimmter Produkte hinzuweisen.


Das Phänomen des in die Konsumfreiheit des Einzelnen eingreifenden Staates ist – siehe nur die Tabakgesetzgebung – kein Einzelfall. Ungeachtet seiner marktwirtschaftlichen Grundeinstellung sind weltweit Gesetzgeber zu dem Schluss gekommen, dass die direkte und indirekte Beeinflussung des Kaufverhaltens der Normunterworfenen durchaus vertretbar sei. In prononciertem Kontrast zum einstigen liberalen Idealbild des Nachtwächters findet sich der moderne Staat heutiger Prägung nicht mehr damit ab, nur die allgemeine (Lebensmittel-)Sicherheit zu garantieren, sondern füllt vielmehr die Rolle eines vorsorglichen Übervaters aus – oder maßt sie sich an? –, der die Einkaufsliste determiniert.


Gefahrenmeldung in Ampelform

Indes wäre es verkürzt, staatliche Gefahrenmeldungen in Ampelform ausschließlich als Oktroi im Gewand der Gesundheitspoltik zu sehen. Maßnahmen zum Schutze und Erhalt der öffentlichen Gesundheit sind legitime staatliche Interessen. Im Schweizer Fall etwa sind die Gründe für den Wunsch nach Kennzeichnung durchaus gewichtig – besser: übergewichtig (wie im Übrigen auch 37 Prozent der Eidgenossen) : die überschüssigen Kilos wirken sich negativ auf den Staatshaushalt aus. „Folgekosten von jährlich rund 2,7 Milliarden Franken“ sind zu gewärtigen, die vor allem auf Diabetes und anderer ernährungsabhängige Krankheiten zurückzuführen sind. Wenn der Staat daher eine Deklarierungspflicht für kalorienreiche Nahrung dekretiert, legt er sein rechtspolischem Augenmerk nicht nur auf die Volksgesundheit. Das Anbringen von Warnhinweisen im Kalorienminenfeld eines modernen Supermarktes entfließt einem genuin eigenen fiskalischen Interesse an einer gesunden Bevölkerung. Doch ist dieses Interesse moralisch legitimiert und rechtlich durchsetzbar?

Gehen wir davon aus, dass jeder Person in den Genuss einer allgemeinen Handlungsfreiheit kommt. Diese Feststellung ist religiös wie rechtlich fundiert und findet Ausdruck in der Formulierung, dass die Freiheit des einen dort endet, wo die Freiheit des anderen beginnt. Ausfluss dieser Feststellungen ist einmal, dass es wichtig und richtig ist, dass der Staat Regelungen trifft, um Konsumenten vor der tendenziell bestehenden Übermacht der Unternehmen zu schützen (soweit Letztere in die Willensfreiheit Ersterer durch irreführende Werbung eingreifen); weiters, dass es die Kernaufgabe des Staate ist, jedem zu ermöglichen, seine Rechte auszuüben (also auch kalorienreiche Lebensmittel zu erwerben, zu besitzen und zu konsumieren); endlich, dass der Staat in allem seinen Handeln die Grundrechte in ihrer Gesamtheit zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten hat. In bisherigen Konflikten, wie den legislativen Maßnahmen gegen Tabakkonsum, wurde – zumindest in Kontinentaleuropa – das Primat der Handlungsfreiheit beachtet: die Konsumation von Tabakprodukten wurde nur dort verboten, wo Dritte zu Schaden kommen könnten.


Gerechtigkeitsallmacht auf der Probe

Und doch: die Kritik an der teils als pharisäisch empfunden Gerechtigkeitsallmacht eines Gesetzgebers, der urteilt, was gesund und was schädlich sei, und welche potenziell kostenverursachenden Handlung seiner Bürger sozial annehmbar ist und welche legislativ verhindert werden sollte, hat ihre Berechtigung. Zu fragen ist weiters, ob eine, wenn auch wohlgemeinte, staatliche Bevormundung nicht eine Abkehr von der Eigenverantwortlichkeit befördert, von der Unabhängigkeit des Einzelnen? Und weiters: Darf der Staat in einen so wesentlichen Teilaspekt der persönlichen Freiheit, die Konsumfreiheit, qua gesundheitspolitischer Empfehlung regelnd eingreifen, zumal, konsequent zu Ende gedacht, auch ein Verbot kalorienreicher Nahrungsmittel im Regelungsrepertoire des Gesetzgebers steht?


Abschließend – und mit der Frage nach der Sinnhaftigkeit und Legitimität von Kalorienampeln zum Ausgangsthema zurückkehrend – sei ein Antagonist der politischen Korrektheit zitiert. Dieser sagte einmal, er rauche nur an einem Tag des Jahres: am Weltnichtrauchertag. Ohne einer kalorienreichen Ernährung per se das Wort zu reden, ist es vielleicht an der Zeit, in den nächsten Supermarkt zu gehen und durch einige gezielte Einkäufe den Trend zum Bürgerschutz zu konterkarieren: eine Tafel Schokolade wäre ein guter Anfang. Mit oder ohne roten Punkt.

1 Comments:

Blogger Clickbank Mall said...

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8:31 AM  

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