Zu Bürgerschutz und Bevormundung
Wer dieser Tage am Frühstückstisch die Neue Zürcher Zeitung aufschlägt, läuft Gefahr, seines morgendlichen Speck-Omeletts nimmermehr froh zu werden. Berichtet die bekannte Qualitätszeitung doch in regelmäßigen Abständen, zuletzt unter der Überschrift „Ein roter Punkt für Schokolade“, über die in der Schweiz aktuell stattfindende Debatte um die allgemeine Deklarationspflicht für kalorienreiche Nahrungsmittel. „Zur Bekämpfung von Übergewicht“ erwägt der Berner Nationalrat ein Ampelsystem einzuführen und Konsumenten mit je nach Kaloriengehalt roten, orangen oder grünen Aufklebern auf die „gesundheitsgefährdende Wirkung“ bestimmter Produkte hinzuweisen.
Das Phänomen des in die Konsumfreiheit des Einzelnen eingreifenden Staates ist – siehe nur die Tabakgesetzgebung – kein Einzelfall. Ungeachtet seiner marktwirtschaftlichen Grundeinstellung sind weltweit Gesetzgeber zu dem Schluss gekommen, dass die direkte und indirekte Beeinflussung des Kaufverhaltens der Normunterworfenen durchaus vertretbar sei. In prononciertem Kontrast zum einstigen liberalen Idealbild des Nachtwächters findet sich der moderne Staat heutiger Prägung nicht mehr damit ab, nur die allgemeine (Lebensmittel-)Sicherheit zu garantieren, sondern füllt vielmehr die Rolle eines vorsorglichen Übervaters aus – oder maßt sie sich an? –, der die Einkaufsliste determiniert.
Gefahrenmeldung in Ampelform
Gehen wir davon aus, dass jeder Person in den Genuss einer allgemeinen Handlungsfreiheit kommt. Diese Feststellung ist religiös wie rechtlich fundiert und findet Ausdruck in der Formulierung, dass die Freiheit des einen dort endet, wo die Freiheit des anderen beginnt. Ausfluss dieser Feststellungen ist einmal, dass es wichtig und richtig ist, dass der Staat Regelungen trifft, um Konsumenten vor der tendenziell bestehenden Übermacht der Unternehmen zu schützen (soweit Letztere in die Willensfreiheit Ersterer durch irreführende Werbung eingreifen); weiters, dass es die Kernaufgabe des Staate ist, jedem zu ermöglichen, seine Rechte auszuüben (also auch kalorienreiche Lebensmittel zu erwerben, zu besitzen und zu konsumieren); endlich, dass der Staat in allem seinen Handeln die Grundrechte in ihrer Gesamtheit zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten hat. In bisherigen Konflikten, wie den legislativen Maßnahmen gegen Tabakkonsum, wurde – zumindest in Kontinentaleuropa – das Primat der Handlungsfreiheit beachtet: die Konsumation von Tabakprodukten wurde nur dort verboten, wo Dritte zu Schaden kommen könnten.
Gerechtigkeitsallmacht auf der Probe
Abschließend – und mit der Frage nach der Sinnhaftigkeit und Legitimität von Kalorienampeln zum Ausgangsthema zurückkehrend – sei ein Antagonist der politischen Korrektheit zitiert. Dieser sagte einmal, er rauche nur an einem Tag des Jahres: am Weltnichtrauchertag. Ohne einer kalorienreichen Ernährung per se das Wort zu reden, ist es vielleicht an der Zeit, in den nächsten Supermarkt zu gehen und durch einige gezielte Einkäufe den Trend zum Bürgerschutz zu konterkarieren: eine Tafel Schokolade wäre ein guter Anfang. Mit oder ohne roten Punkt.

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