Wednesday, August 23, 2006

Rechte machen Leute

Ein Phänomen wird wie wenige andere dieses Jahrhundert prägen: die wachsende Relevanz des Rechts. Mit seinem Vordringen in alltägliche Lebensbereiche wächst auch die Bedeutung des Wissens um das Recht – und um die eigenen Rechte.

Einige Mediensplitter, aufgelesen im August 2005: Die Rechtsnachfolge der FPÖ in der Wahlkommission ist unklar. Umstritten ist auch, welchen Platz das BZÖ auf dem Wahlzettel einnehmen soll. Illegal beschäftigte Pfleger werden ausgewiesen und ihre Arbeitgeber mit einer Finanzstrafe bedacht.

Normenflut als Problem


Wie diese mediale Rundschau zeigt, spielt das Recht (und sein ungeliebter, aber begriffsnotwendiger Gegenpart, das Unrecht) in der postmodernen Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Staaten übergreifend sieht sich die Bevölkerung, die Normunterworfenen, mit einem Trend zur Verrechtlichung ihrer Lebensumgebung konfrontiert, von einer veritablen Normenflut bedroht.

Auf österreichischer und europäischer Ebene tragen Wien und Brüssel die Verantwortung; global gesehen ist die Normenzunahme Ausdruck eines sozioökonomischen Phänomens, das noch in den Tiefenschichten der Gesellschaft Wirkung zeitigt. Dieses Phänomen basiert auf einem einfachen Prinzip: In dem Maße, in dem die Ausdifferenzierung der globalen Wirklichkeiten zunimmt, die Freizeitgesellschaft immer ausgefallenere Unterhaltungsstrategien sucht, die Arbeitsbiographien immer fragmentierter werden, kurz: in dem Maße, in dem die Menschen immer höhere Anforderungen an ein stetig komplexeres Leben stellen, wächst das Bedürfnis nach Regelungen.

Ein Blick in die Geschichte bestätigt diese Entwicklung: Mit der Industrialisierung entstand das das Arbeits- und Sozialrecht, mit den Atomkraftwerken kam das Atomhaftungsrecht, das Internet brachte das Cyberlaw. Man braucht kein Visionär zu sein, um die Behauptung aufzustellen, dass die Bedeutung des rechtlichen Rahmens (und naturgemäß seiner Übertretungen) im Wachsen ist. Metaphorisch gesprochen: Je mehr Ich-AGs, desto mehr Aktienrecht. Und auf eine eingängige Formel gebracht: Das 21. Jahrhundert wird jenes des Rechts werden. Gegenläufigen Entwicklungen wird kein Erfolg beschieden sein. Denn selbst wenn Lebenssachverhalte liberalisiert – mithin (im konstruktiven Sinne) gesetzloser – werden, geschieht dies – notwendigerweise – mit den Mitteln des Rechts. Eine Ausdünnung des Gesetzesmaterials findet gerade nicht statt.

Rechtsunkenntnis als Phänomen

Es ist eine Ironie, dass sich parallel zur Steigerung der Bedeutung des Rechts im öffentlichen und privaten Leben eine flächendeckende, gesellschaftsübergreifende Gesetzesunkenntnis verfestigt. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Entwicklung ergibt sich als zwingende Schlussfolgerung eindeutig, dass Rechtslernen zur Pflicht der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu werden hat. Wie gleich auszuführen sein wird, auch im eigenen Interesse.

Die Gründe, sich mit dem Recht auseinanderzusetzen, sind mannigfaltig. Im Folgenden werden nur zwei besonders hervorstechende erwähnt und beschrieben: Gründe, die auf die Bedeutung des Rechts für den Einzelnen abstellen und Gründe, welche die Bedeutung des Einzelnen für die Gemeinschaft als Ganzes ansprechen.

Es bestehen zunächst einmal durchaus eigennützige Gründe, das Recht zu verinnerlichen. Nur wer seine Rechte kennt, ist in der Lage, sie effektiv durchzusetzen. Allzu oft werden Normunterworfene zu Opfern von Rechtsbrüchen, die sie teils nicht einmal als relevierbares Unrecht wahrnehmen, teils, einmal wahrgenommen, wegen mangelnder Kenntnis des Rechtswegs auf sich beruhen lassen. Dies können Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sein: Ein Lenker hält sein Kraftfahrzeug vorschriftswidrig nicht vor dem Fußgängerübergang an; zivilrechtliche Rechtswidrigkeiten: Ein Gastwirt verlangt von einer großen Runde, die Konsumationen eines bereits gegangenen Gastes zu bezahlen; oder Verstöße gegen das Gewerberecht: Ein Diskothekenbetreiber hindert Personen nicht weißer Hautfarbe am Betreten seines Betriebes.

Daneben bestehen gewichtige Argumente für eine gesteigerte Rechtskenntnis, die auf Gründen der Gemeinnützigkeit fußen. Sie beruhen auf der fundierten Annahme, dass mit der Kenntnis der eigenen Rechte das Bewusstsein für die Rechte anderer wächst. Diese Idee findet sich in unterschiedlichen Fassungen in den zentralen Überlieferungen aller Buchreligionen (so etwa in der biblisichen Formulierung: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.) Ins Rechtsphilosphosische transportiert: Die Rechte jedes Einzelnen enden dort, wo die Rechte des Nächsten beginnen. Das Wissen um das Recht führt näher zur Erkenntnis dessen, was gut (gerecht) und was böse (ungerecht) ist. Klar, dass Recht und Gerechtigkeit verschiedene Kategorien sind; das Diktum Radbruch’sche Diktum vom ungerechten Recht ist bekannt. Doch ist wohl nicht daran zu zweifeln, dass ein Mitglied der Gemeinschaft, das bewusst die eigenen Rechte und die Rechte anderer bei jeder Handlung vor Augen hat, die Entwicklung hin zu einer gerechteren Gesellschaft zu befördern im Stande ist.

In diesem Sinne ist in Abwandlung eines Ausrufs Bruno Kreiskys zu sagen: Lernen Sie Recht! Und mit dem Caveat des Realismus: Lernen Sie Gerechtigkeit!

Rechtslernen als Lösung

Schon jetzt werden Schreiben, Lesen und eine gewisse Allgemeinbildung in westlichen Gesellschaften als Grundvoraussetzung für die aktive Teilnahme am sozialen Leben und an der staatlichen Entwicklung gesehen. Dem Recht steht dieser Schritt ins allgemeine Bewusstsein noch bevor. Recht (und Rechtsbewusstsein) muss in Schulen gelehrt werden. Es ist unzweifelhaft, dass unter Beachtung der aktuellen Stundenkürzungen selbst der Kernfächer die Einführung neuer Lerninhalte allgemein – und insbesondere jener mit einer rechtlichen Dimension – schwierig sein wird. Dies hat budgetäre wie politisch-pragmatisch Gründe: Rechtskenntnis schafft nicht zuletzt auch Kritikpotenzial. Aus wertender Gesamtschau müssen sich jedoch alle eingestehen: Die Herausforderungen, die das Recht an die Normunterworfenen in den nächsten Jahren stellen wird, sind erheblich. Noch besteht keine adäquate Vorbereitung der Normunterworfenen auf die rechtlichen Herausforderungen der Zukunft; und dies obschon die Gemeinschaft von einer rechtlichen Grundausbildung nachhaltig profitieren würde.

Die Lösung wäre so einfach wie elegant: Setzen wir neue Schwerpunkte in der Ausbildung. Vergessen wir Pisa! Und denken wir an Wien (Oberster Gerichtshof, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof), Straßburg (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte), Luxemburg (Europäischer Gerichtshof) und Den Haag (Internationaler Gerichtshof, Internationaler Strafgerichtshof).

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