Tuesday, October 31, 2006

Die Demokratie und ihre Alternativen

In einem Interview mit der amerikanischen Zeitschrift Time antwortete der italienische Außenminister Massimo D’Alema auf die Frage, ob eine Einbindung der Hisbollah in den politischen Prozess Libanons nicht das Risiko in sich trägt, Fundamentalisten Auftrieb zu geben: „Das Risiko existiert mit Sicherheit, aber es gibt keine Alternative zur Demokratie“. Trifft diese Einschätzung zu, die einem verstärkt an Bedeutung gewinnendem Demokratieprinzip im Völkerrecht Rechnung trägt? Vor dem Hintergrund des Militärputsches in Thailand und der zahmen Reaktionen der EU und der Vereinigten Staaten ist eine unbeschränkte Bejahung nicht realitätsadäquat.

Am 19. September entmachtete das thailändische Militär die gewählte Regierung unter Thaksin Shinawatra. Kritik an Thaksin Shinawatra und seinen Finanztransaktionen war, glaubhaften Medienberichten zufolge, angebracht. In einem demokratischen Rechtsstaat werden Konflikte indes nicht mit Waffen, sondern mit Wahlen ausgetragen. Der Premierminister hätte vom Volk in einer freien und fairen Wahl abgewählt oder nach einer Amtsenthebung vor Gericht verfolgt werden müssen. Wie das thailändische Verfassungsgericht in seiner Annullierung der vorgezogenen Wahlen zum Repräsentantenhaus vom April 2006 bewies, wurde demokratiepolitisch bedenklichen Handlungen des Premierministers durch die anderen Staatsgewalten Einhalt geboten. Mit dem Coup haben die Generäle indes die thailändische Bevölkerung um ihre Stimme gebracht und den thailändischen Behörden die Chance genommen, innerhalb des bestehenden Verfassungsbogens zu reagieren. Wenn das Hauptinteresse des Militärs, wie vorgebracht wurde, die Rückkehr zur „wahren Demokratie“ ist – was unterstellt, dass diese von Thaksin Shinawatra pervertiert wurde –, ist fraglich, warum sie Regierung und Parlament entließen, die Verfassung außer Kraft setzten, Kriegsrecht erklärten und die Medienfreiheit ebenso einschränkten wie die Aktivitäten politischer Parteien.


Schweigen im Westen


Angesichts der Bedeutung, die das Demokratieprinzip und die Legitimität von demokratisch gewählten Regierungen weltweit haben, wäre eine klare Stellungnahme der internationalen Gemeinschaft angebracht gewesen. Diese ist jedoch unterblieben.


US-Außenamtssprecher Sean McCormack erklärte zwar, der Coup sei ein „Rückschritt für Thailand“, und Condoleezza Rice bezeichnete ihn als gefährlichen „U-Turn“ für Südostasien (schließlich hatten nur wenige Monate zuvor philippinische Militäreinheiten versucht, Präsidentin Gloria Arroyo zu entmachten). Neben allgemeinen Hinweisen auf eine mögliche Suspendierung der laufenden Verhandlungen über eine Freihandelszone wurden zwei Wochen nach dem Coup 24 Millionen US-Dollar an Militärhilfe eingefroren. Davon nicht betroffen sind humanitäre Hilfe (etwa gegen HIV/AIDS), die finanzielle Unterstützung der Seuchenbekämpfung und Kooperationen im Kampf gegen den Terror.


Die EU reagierte noch zurückhaltender: Am Abend des Coups erklärte der finnische Ministerpräsident Matti Vanhanen in seiner Funktion als EU-Ratspräsident, dass die Ereignisse seitens der EU sehr bedauert würden; eine Rückkehr zur Demokratie sei ohne Zuwarten nötig. Am 20. September bestätigte Vanhanen erneut, dass die Militärführer zugunsten einer demokratisch gewählten Regierung zurücktreten und den Ausnahmezustand ohne weitere Verzögerung aufheben sowie die Menschen- und Bürgerrechte achten müssten. Dem Ruf nach Sanktionsdrohungen durch EU-Außenbeauftragten Solana, etwa durch CDU-Bundestagsabgeordneten und Entwicklungsexperten Jürgen Klimke formuliert, wurde indes nicht entsprochen.


Demokratie im Völkerrecht


Wie ist die Demokratie im Völkerrecht einzuordnen? Erstens ist festzustellen, dass internationale Verträge zum Menschenrechtsschutz kein „Recht auf Demokratie“ garantieren. Allerdings verbriefen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Zivilpakt und die Europäische und Amerikanische Menschenrechtskonvention sowie die Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und Völker ein in freien und fairen Wahlen seine Verwirklichung zu findendes Recht auf Teilhabe am Staatswesen. Beweise für konsistente Staatenpraxis zu Teilhaberechten liefert eine Betrachtung der demokratiebezogenen Aktivitäten internationaler Organisationen auf universeller, regionaler und subregionaler Ebene; es ist nicht als Zufall zu werten, dass die im Rahmen der Praxis zu Tage kommenden Menschenrechtsstandards zu freien und fairen Wahlen mit jenen Standards korrelieren, die durch internationale Wahlbeobachtungsmissionen entwickelt wurden.

Inzwischen kann daher davon ausgegangen werden, dass ein Recht auf politische Teilhabe im Rahmen von freien und fairen, allgemeinen und periodischen, geheimen und kompetitiven Wahlen von dessen vertraglicher Festmachung über die Staatenpraxis migriert ist und als Norm des Völkergewohnheitsrechts Anerkennung gefunden hat. Das heißt: Es gilt jedenfalls auch für Thailand. Durch die Entmachtung des Premierministers und die einjährige Verschiebung der Wahlen verletzt das Militär das Recht der thailändischen Bevölkerung auf demokratische Mitbestimmung in freien und fairen Wahlen.


„Gewehre, Gauner, Gold“


In Bericht der Voice of America zitiert die Südostasien-Expertin Patricio Abinales von der Universität Kyoto. Sie berichtet, dass in vielen Wahlen der Region die Stimmen durch „guns, goons and gold“ gewonnen würden. Auf dem Weg zur nationalen Einheit, den das thailändische Militär vorgibt zu beschreiten, hat es bereits eine Verbesserung erreicht: Armeechef Sonthi Boonyaratklin hat in Thailand nicht durch Gewehre, Gauner und Gold die Macht erlangt, sondern nur durch Gewehre – und um den Preis der Verletzung der Souveränität der thailändisches Bevölkerung und des völkerrechtlichen Demokratieprinzips. Dessen Schwächung muss sich indes auch die internationale Gemeinschaft zum Vorwurf machen lassen: Wer schweigt, scheint zuzustimmen. Dabei hatten die zur größten diplomatischen Konferenz in der Staatengeschichte zusammengetretenen Staats- und Regierungschefs anlässlich des Weltgipfels der Vereinten Nationen vom September 2005 im Konsens ein Schlussdokument angenommen, das ein klares Bekenntnis zu Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit und Demokratie beinhaltet: „Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“ heißt es dort, sind „miteinander verbunden, verstärken einander und gehören zu den universellen und unteilbaren fundamentalen Werten und Grundsätzen der Vereinten Nationen.“ Ohne zu übersehen, dass nach Einschätzung des Global Survey 2006 des Think Tanks Freedom House nur zwei Drittel der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (122 von 192) Demokratien sind, ist klarzustellen, dass sich Thailand fürs erste aus der internationalen Wertegemeinschaft verabschiedet hat.

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