<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><?xml-stylesheet href="http://www.blogger.com/styles/atom.css" type="text/css"?><feed xmlns='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/' xmlns:georss='http://www.georss.org/georss' xmlns:gd='http://schemas.google.com/g/2005' xmlns:thr='http://purl.org/syndication/thread/1.0'><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796</id><updated>2011-04-21T20:20:16.457+02:00</updated><title type='text'>Welt des Rechts</title><subtitle type='html'>Überlegungen zu Recht und Realität unserer Zeit</subtitle><link rel='http://schemas.google.com/g/2005#feed' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/posts/default'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default?max-results=100'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/'/><link rel='hub' href='http://pubsubhubbub.appspot.com/'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><generator version='7.00' uri='http://www.blogger.com'>Blogger</generator><openSearch:totalResults>20</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>100</openSearch:itemsPerPage><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-116228170912871962</id><published>2006-10-31T09:01:00.000+01:00</published><updated>2006-10-31T09:01:49.256+01:00</updated><title type='text'>Gesetz und Gewissen</title><content type='html'>&lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;b style=""&gt;Eine neue Studie zeigt, dass Studierende ein sehr entspanntes Verhältnis zum Schummeln haben: sie sehen es als Vorbereitung für das Leben nach der Uni.&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt; &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;In regelmäßigen Abständen werden die Universitäten gescholten, allzu theorielastige Ausbildung anzubieten. In vielen Studienrichtungen, namentlich jenen der Betriebswirtschafts- und Rechtswissenschaften, wird das Lob der praxisorientierten Ausbildung angestimmt. Indes, der Einfluss des „wirklichen Lebens“ auf die Universität ist stärker als gedacht: schon bei den Prüfungen handeln viele Studierende praxisnah – sie schummeln. Das belegt eine Befragung von 5300 amerikanischen und kanadischen Studierenden, die im für akademische Ehrlichkeit bekannten Amerika einiges Aufsehen erreg hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;Zufolge der in der September-Ausgabe der Zeitschrift &lt;i style=""&gt;Academy of Management Learning and Education&lt;/i&gt; (Bd. 5, Nr. 3) unter dem Titel „Academic Dishonesty in Graduate Business Programs: Prevalence, Causes, and Proposed Action” veröffentlichten Studie gaben 56 Prozent der Studierenden der Wirtschaftswissenschaften zu, im letzten Jahr geschummelt zu haben. Bei Studierenden technischer Studienrichtungen waren es 54 Prozent, bei Sportwissenschaften 50 Prozent und bei Medizin 49 Prozent. Unter Nachwuchsjuristen fanden sich nur 45 Prozent, die zugaben, „akademische Unehrlichkeit“ begangen zu haben. Am ehrlichsten waren Studierende der Sozial- und Geisteswissenschaftlerinnen mit einem Schummleranteil von nur 39 Prozent.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;Die Divergenz der Schummleranteile wirft eine Reihe interessanter Fragen auf. Verfügen die Studierenden der Geisteswissenschaften über höhere ethische Standards als die Betriebswirte und Techniker? Woran liegt das? Daran etwa, dass geisteswissenschaftliche Fächer im verstärkten Ausmaß aus ehrlichem Fachinteresse und weniger aus beruflichen Erwägungen gewählt werden? Oder sind, ausgehend von dem in der Prüfungsalltagswahrnehmung verfestigten Eindruck, dass hierzulande regelmäßig mehr als 39 Prozent der Studierenden schummeln, die Wirtschaftsstudenten die „ehrlichsten“? Immerhin geben sie zu, unehrlich zu sein. Besonders bedeutsam ist allerdings die Frage, ob es an der Praxisnähe der Studienrichtungen liegt, dass etwa Wirtschaftswissenschaften und Technik eher zum Schummeln anregen als andere Fächer.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;Das direkt proportionale Verhältnis der schummelnden Studierenden zur Praxisnähe der jeweiligen Studienrichtung ist bemerkenswert. In der im Rahmen der Studie ebenfalls abgefragten Begründungen der Studierenden für ihr Verhalten weist die Praxis denn auch eine einflussreiche – und problematische – Rolle auf. Eine der Begründungen der Wirtschaftsstudierenden für ihr Verhalten lag in der Überzeugung, dass Schummeln eine „akzeptierte Verhaltensweise“ in der Wirtschaftswelt darstelle und dass man ohne Schummeln keinen beruflichen Erfolg haben werde. Professor Donald McCabe von der Rutgers Universität, der die Studie gemeinsam mit Kenneth D. Butterfield und Linda K. Trevino durchgeführt hatte, fasste die Grundeinstellung resignierend wie folgt zusammen: „What’s important is getting the job done. How you get it done is less important.”&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;Sollen Universitäten, denen die Praxisnähe verstärkt ins Pflichtenheft geschrieben wird, diesem Trend zur Zielorientiertheit der Wissensvermittlung nachgeben? Ja, könnte es heißen, da das Studium nicht akademischer Selbstzweck ist. Nein, ist indes die richtige Antwort. Die Auffassung, das „getting the job done“ von der Pflicht einer Prüfung des Wie enthebt, widerspricht fundamentalen wissens- und wirtschaftsethischen Grundsätzen. Corporate Social Responsibility, Fair Trading und Nachhaltigkeit stellen Kernbegriffe neuer wirtschaftlicher Entwicklung dar. Umgelegt auf das Rechtsleben, führte die Betonung des Erfolgs unter Außerachtlassung der Rechtsmäßigkeit und Rechtfertigbarkeit der Mittel, zu einer Dikatur der Ziele. Ein Anwalt muss sich nach bestem Wissen und Gewissen für seinen Mandanten einsetzen – aber eben auch nach bestem &lt;i style=""&gt;Gewissen&lt;/i&gt;. Unehrlichkeit im Studium als Methode zu akzeptieren könnte dazu führen, die Lüge als juristisches Arbeitsmittel gutzuheißen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify; font-family: arial;"&gt;Sollte das Studium in Reaktion auf derartige Gefahrenlagen eher auf weniger als auf mehr Praxisnähe drängen? Auch dieser Ansatz wäre verfehlt. Jedes Studium muss für die Berufslaufbahn vorbereiten, Gefahren aufzeigen, Versuchungen beschreiben, Chancen aufdecken und Möglichkeiten eröffnen. Wenn das Studium vermittelt, dass Unehrlichkeit in der Wirtschaft (oder im juristischen Alltag) akzeptiert ist oder sein sollte, ist es falsch konzipiert. Wenn im Studium nicht klare ethische Standards gelehrt werden, verfehlt es seinen Zweck. Umfassend (aus)gebildete Juristinnen und Juristen sollten nicht vergessen, dass Recht mehr ist als Wirtschaftsrecht und dass das Gesetz nie das Gewissen aufheben kann. In Prüfungssituation nicht zu schummeln, ist ein erster Schritt. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-116228170912871962?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/116228170912871962/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=116228170912871962' title='1 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/116228170912871962'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/116228170912871962'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2006/10/gesetz-und-gewissen.html' title='Gesetz und Gewissen'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-116228152606903100</id><published>2006-10-31T08:56:00.000+01:00</published><updated>2006-10-31T08:58:46.443+01:00</updated><title type='text'>Die Demokratie und ihre Alternativen</title><content type='html'>&lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify; font-family: arial;"&gt;In einem Interview mit der amerikanischen Zeitschrift &lt;i style=""&gt;Time &lt;/i&gt;antwortete der italienische Außenminister Massimo D’Alema auf die Frage, ob eine Einbindung der Hisbollah in den politischen Prozess Libanons nicht das Risiko in sich trägt, Fundamentalisten Auftrieb zu geben: „Das Risiko existiert mit Sicherheit, aber es gibt keine Alternative zur Demokratie“. Trifft diese Einschätzung zu, die einem verstärkt an Bedeutung gewinnendem Demokratieprinzip im Völkerrecht Rechnung trägt? Vor dem Hintergrund des Militärputsches in Thailand und der zahmen Reaktionen der EU und der Vereinigten Staaten ist eine unbeschränkte Bejahung nicht realitätsadäquat.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt; &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;Am 19. September entmachtete das thailändische Militär die gewählte Regierung unter Thaksin Shinawatra. Kritik an Thaksin Shinawatra und seinen Finanztransaktionen war, glaubhaften Medienberichten zufolge, angebracht. In einem demokratischen Rechtsstaat werden Konflikte indes nicht mit Waffen, sondern mit Wahlen ausgetragen. Der Premierminister hätte vom Volk in einer freien und fairen Wahl abgewählt oder nach einer Amtsenthebung vor Gericht verfolgt werden müssen. Wie das thailändische Verfassungsgericht in seiner Annullierung der vorgezogenen Wahlen zum Repräsentantenhaus vom April 2006 bewies, wurde demokratiepolitisch bedenklichen Handlungen des Premierministers durch die anderen Staatsgewalten Einhalt geboten. Mit dem Coup haben die Generäle indes die thailändische Bevölkerung um ihre Stimme gebracht und den thailändischen Behörden die Chance genommen, innerhalb des bestehenden Verfassungsbogens zu reagieren. Wenn das Hauptinteresse des Militärs, wie vorgebracht wurde, die Rückkehr zur „wahren Demokratie“ ist – was unterstellt, dass diese von Thaksin Shinawatra pervertiert wurde –, ist fraglich, warum sie Regierung und Parlament entließen, die Verfassung außer Kraft setzten, Kriegsrecht erklärten und die Medienfreiheit ebenso einschränkten wie die Aktivitäten politischer Parteien.&lt;b style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="font-family: arial;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;br /&gt;&lt;b style=""&gt;Schweigen im Westen &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;br /&gt;Angesichts der Bedeutung, die das Demokratieprinzip und die Legitimität von demokratisch gewählten Regierungen weltweit haben, wäre eine klare Stellungnahme der internationalen Gemeinschaft angebracht gewesen. Diese ist jedoch unterblieben. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="color: black;"&gt;US-Außenamtssprecher Sean McCormack erklärte zwar, der Coup sei ein „Rückschritt für Thailand“, und Condoleezza Rice bezeichnete ihn als gefährlichen „U-Turn“ für Südostasien (schließlich hatten nur wenige Monate zuvor philippinische Militäreinheiten versucht, Präsidentin Gloria Arroyo zu entmachten). Neben allgemeinen Hinweisen auf eine mögliche Suspendierung der laufenden Verhandlungen über eine Freihandelszone wurden zwei Wochen nach dem Coup 24 Millionen US-Dollar an Militärhilfe eingefroren. Davon nicht betroffen sind humanitäre Hilfe (etwa gegen HIV/AIDS), die finanzielle Unterstützung der Seuchenbekämpfung und Kooperationen im Kampf gegen den Terror. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;span style="color: black;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span class="date"&gt;Die EU reagierte noch zurückhaltender: Am Abend des Coups erklärte der finnische Ministerpräsident Matti Vanhanen in seiner Funktion als EU-Ratspräsident, dass die Ereignisse seitens der EU sehr bedauert würden; eine Rückkehr zur Demokratie sei ohne Zuwarten nötig. Am 20. September bestätigte Vanhanen erneut, dass die Militärführer zugunsten einer demokratisch gewählten Regierung zurücktreten und den &lt;/span&gt;Ausnahmezustand ohne weitere Verzögerung aufheben sowie die Menschen- und Bürgerrechte achten müssten. Dem Ruf nach Sanktionsdrohungen durch EU-Außenbeauftragten Solana, etwa durch &lt;span class="p"&gt;CDU-Bundestagsabgeordneten und Entwicklungsexperten Jürgen Klimke formuliert, wurde indes nicht entsprochen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;br /&gt;Demokratie im Völkerrecht &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;br /&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;Wie ist die Demokratie im Völkerrecht einzuordnen? Erstens ist festzustellen, dass internationale Verträge zum Menschenrechtsschutz kein „Recht auf Demokratie“ garantieren. Allerdings verbriefen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Zivilpakt und die Europäische und Amerikanische Menschenrechtskonvention sowie die Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und Völker ein in freien und fairen Wahlen seine Verwirklichung zu findendes Recht auf Teilhabe am Staatswesen. Beweise für konsistente Staatenpraxis zu Teilhaberechten liefert eine Betrachtung der demokratiebezogenen Aktivitäten internationaler Organisationen auf universeller, regionaler und subregionaler Ebene; es ist nicht als Zufall zu werten, dass die im Rahmen der Praxis zu Tage kommenden Menschenrechtsstandards zu freien und fairen Wahlen mit jenen Standards korrelieren, die durch internationale Wahlbeobachtungsmissionen entwickelt wurden. &lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify; font-family: arial;"&gt;Inzwischen kann daher davon ausgegangen werden, dass ein Recht auf politische Teilhabe im Rahmen von freien und fairen, allgemeinen und periodischen, geheimen und kompetitiven Wahlen von dessen vertraglicher Festmachung über die Staatenpraxis migriert ist und als Norm des Völkergewohnheitsrechts Anerkennung gefunden hat. Das heißt: Es gilt jedenfalls auch für Thailand. Durch die Entmachtung des Premierministers und die einjährige Verschiebung der Wahlen verletzt das Militär das Recht der thailändischen Bevölkerung auf demokratische Mitbestimmung in freien und fairen Wahlen. &lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;span class="p"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;br /&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;b style=""&gt;„Gewehre, Gauner, Gold“&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt; &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify; font-family: arial;"&gt;&lt;span class="p"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;       &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span class="p"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;br /&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="color: black; font-family: arial;"&gt;In Bericht der&lt;i&gt; Voice of America&lt;/i&gt; zitiert die Südostasien-Expertin Patricio Abinales von der Universität Kyoto. Sie berichtet, dass in vielen Wahlen der Region die Stimmen durch „guns, goons and gold“ gewonnen würden. Auf dem Weg zur nationalen Einheit, den das thailändische Militär vorgibt zu beschreiten, hat es bereits eine Verbesserung erreicht: Armeechef &lt;/span&gt;&lt;span class="p" style="font-family: arial;"&gt;Sonthi Boonyaratklin&lt;/span&gt;&lt;span style="color: black; font-family: arial;"&gt; hat in Thailand nicht durch Gewehre, Gauner und Gold die Macht erlangt, sondern nur durch Gewehre – und um den Preis der Verletzung der Souveränität der thailändisches Bevölkerung und des völkerrechtlichen Demokratieprinzips. &lt;/span&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black; font-family: arial;"&gt;Dessen Schwächung muss sich indes auch die internationale Gemeinschaft zum Vorwurf machen lassen: Wer schweigt, scheint zuzustimmen. Dabei hatten die zur größten diplomatischen Konferenz in der Staatengeschichte zusammengetretenen Staats- und Regierungschefs anlässlich des Weltgipfels der Vereinten Nationen vom &lt;/span&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; font-family: arial;"&gt;September 2005 im Konsens ein Schlussdokument angenommen, das ein klares Bekenntnis zu Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit und Demokratie beinhaltet: „Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“ heißt es dort, sind „miteinander verbunden, verstärken einander und &lt;span style=""&gt;gehören zu den universellen und unteilbaren fundamentalen Werten und Grundsätzen &lt;/span&gt;der Vereinten Nationen.“ Ohne zu übersehen, dass nach Einschätzung des &lt;/span&gt;&lt;i style="font-family: arial;"&gt;&lt;span style="font-size: 12pt;"&gt;Global Survey 2006 &lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; font-family: &amp;quot;Times New Roman&amp;quot;;"&gt;&lt;span style="font-family: arial;"&gt;des Think Tanks&lt;/span&gt;&lt;i style="font-family: arial;"&gt; Freedom House&lt;/i&gt;&lt;span style="font-family: arial;"&gt; nur zwei Drittel der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (122 von 192) Demokratien sind, ist klarzustellen, dass sich Thailand fürs erste aus der internationalen Wertegemeinschaft verabschiedet hat.&lt;/span&gt;&lt;span style=""&gt;&lt;span style="font-family: arial;"&gt; &lt;/span&gt; &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-116228152606903100?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/116228152606903100/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=116228152606903100' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/116228152606903100'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/116228152606903100'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2006/10/die-demokratie-und-ihre-alternativen.html' title='Die Demokratie und ihre Alternativen'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-115629057674359000</id><published>2006-08-23T01:45:00.000+02:00</published><updated>2006-08-23T01:49:38.100+02:00</updated><title type='text'>Rechte machen Leute</title><content type='html'>&lt;span lang="DE-AT"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Ein Phänomen wird wie wenige andere dieses Jahrhundert prägen: die wachsende Relevanz des Rechts. Mit seinem Vordringen in alltägliche Lebensbereiche wächst auch die Bedeutung des Wissens um das Recht – und um die eigenen Rechte.&lt;/span&gt; &lt;/span&gt;  &lt;p class="MsoBodyText"&gt;&lt;span lang="DE-AT"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt; &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;Einige Mediensplitter, aufgelesen im August 2005: Die Rechtsnachfolge der FPÖ in der Wahlkommission ist unklar. Umstritten ist auch, welchen Platz das BZÖ auf dem Wahlzettel einnehmen soll. Illegal beschäftigte Pfleger werden ausgewiesen und ihre Arbeitgeber mit einer Finanzstrafe bedacht. &lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;h3&gt;&lt;span lang="DE-AT"&gt;Normenflut als Problem&lt;/span&gt;&lt;/h3&gt;     &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;b&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;Wie diese mediale Rundschau zeigt, spielt das Recht (und sein ungeliebter, aber begriffsnotwendiger Gegenpart, das Unrecht) in der postmodernen Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Staaten übergreifend sieht sich die Bevölkerung, die Normunterworfenen, mit einem Trend zur Verrechtlichung ihrer Lebensumgebung konfrontiert, von einer veritablen Normenflut bedroht.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;Auf österreichischer und europäischer Ebene tragen Wien und Brüssel die Verantwortung; global gesehen ist die Normenzunahme Ausdruck eines sozioökonomischen Phänomens, das noch in den Tiefenschichten der Gesellschaft Wirkung zeitigt. Dieses Phänomen basiert auf einem einfachen Prinzip: In dem Maße, in dem die Ausdifferenzierung der globalen Wirklichkeiten zunimmt, die Freizeitgesellschaft immer ausgefallenere Unterhaltungsstrategien sucht, die Arbeitsbiographien immer fragmentierter werden, kurz: in dem Maße, in dem die Menschen&lt;span style=""&gt;  &lt;/span&gt;immer höhere Anforderungen an ein stetig komplexeres Leben stellen, wächst das Bedürfnis nach Regelungen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;Ein Blick in die Geschichte bestätigt diese Entwicklung: Mit der Industrialisierung entstand das das Arbeits- und Sozialrecht, mit den Atomkraftwerken kam das Atomhaftungsrecht, das Internet brachte das Cyberlaw.&lt;span style=""&gt;  &lt;/span&gt;Man braucht kein Visionär zu sein, um die Behauptung aufzustellen, dass die Bedeutung des rechtlichen Rahmens (und naturgemäß seiner Übertretungen) im Wachsen ist. Metaphorisch gesprochen: Je mehr Ich-AGs, desto mehr Aktienrecht. Und auf eine eingängige Formel gebracht: Das 21. Jahrhundert wird jenes des Rechts werden. Gegenläufigen Entwicklungen wird kein Erfolg beschieden sein. Denn selbst wenn Lebenssachverhalte liberalisiert – mithin (im konstruktiven Sinne) gesetzloser – werden, geschieht dies – notwendigerweise – mit den Mitteln des Rechts. Eine Ausdünnung des Gesetzesmaterials findet gerade nicht statt. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;h3&gt;&lt;span lang="DE-AT"&gt;Rechtsunkenntnis als Phänomen&lt;/span&gt;&lt;/h3&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;Es ist eine Ironie, dass sich parallel zur Steigerung der Bedeutung des Rechts im öffentlichen und privaten Leben eine flächendeckende, gesellschaftsübergreifende Gesetzesunkenntnis verfestigt. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Entwicklung ergibt sich als zwingende Schlussfolgerung eindeutig, dass Rechtslernen zur Pflicht der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu werden hat. Wie gleich auszuführen sein wird, auch im eigenen Interesse.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;Die Gründe, sich mit dem Recht auseinanderzusetzen, sind mannigfaltig. Im Folgenden werden nur zwei besonders hervorstechende erwähnt und beschrieben: Gründe, die auf die Bedeutung des Rechts für den Einzelnen abstellen und Gründe, welche die Bedeutung des Einzelnen für die Gemeinschaft als Ganzes ansprechen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;Es bestehen zunächst einmal durchaus eigennützige Gründe, das Recht zu verinnerlichen. Nur wer seine Rechte kennt, ist in der Lage, sie effektiv durchzusetzen. Allzu oft werden Normunterworfene zu Opfern von Rechtsbrüchen, die sie teils nicht einmal als relevierbares Unrecht wahrnehmen, teils, einmal wahrgenommen, wegen mangelnder Kenntnis des Rechtswegs auf sich beruhen lassen. Dies können Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sein: Ein Lenker hält sein Kraftfahrzeug vorschriftswidrig nicht vor dem Fußgängerübergang an; zivilrechtliche Rechtswidrigkeiten: Ein Gastwirt verlangt von einer großen Runde, die Konsumationen eines bereits gegangenen Gastes zu bezahlen; oder Verstöße gegen das Gewerberecht: Ein Diskothekenbetreiber hindert Personen nicht weißer Hautfarbe am Betreten seines Betriebes.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;Daneben bestehen gewichtige Argumente für eine gesteigerte Rechtskenntnis, die auf Gründen der Gemeinnützigkeit fußen. Sie beruhen auf der fundierten Annahme, dass mit der Kenntnis der eigenen Rechte das Bewusstsein für die Rechte anderer wächst. Diese Idee findet sich in unterschiedlichen Fassungen in den zentralen Überlieferungen aller Buchreligionen (so etwa in der biblisichen Formulierung: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.) Ins Rechtsphilosphosische transportiert: Die Rechte jedes Einzelnen enden dort, wo die Rechte des Nächsten beginnen. Das Wissen um das Recht führt näher zur Erkenntnis dessen, was gut (gerecht) und was böse (ungerecht) ist. Klar, dass Recht und Gerechtigkeit verschiedene Kategorien sind; das Diktum Radbruch’sche Diktum vom ungerechten Recht ist bekannt. Doch ist wohl nicht daran zu zweifeln, dass ein Mitglied der Gemeinschaft, das bewusst die eigenen Rechte und die Rechte anderer bei jeder Handlung vor Augen hat, die Entwicklung hin zu einer gerechteren Gesellschaft zu befördern im Stande ist. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;In diesem Sinne ist in Abwandlung eines Ausrufs Bruno Kreiskys zu sagen: Lernen Sie Recht! Und mit dem Caveat des Realismus: Lernen Sie Gerechtigkeit! &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;h3&gt;&lt;span lang="DE-AT"&gt;Rechtslernen als Lösung&lt;/span&gt;&lt;/h3&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;Schon jetzt werden Schreiben, Lesen und eine gewisse Allgemeinbildung in westlichen Gesellschaften als Grundvoraussetzung für die aktive Teilnahme am sozialen Leben und an der staatlichen Entwicklung gesehen. Dem Recht steht dieser Schritt ins allgemeine Bewusstsein noch bevor. Recht (und Rechtsbewusstsein) muss in Schulen gelehrt werden. Es ist unzweifelhaft, dass unter Beachtung der aktuellen Stundenkürzungen selbst der Kernfächer die Einführung neuer Lerninhalte allgemein – und insbesondere jener mit einer rechtlichen Dimension – schwierig sein wird. Dies hat budgetäre wie politisch-pragmatisch Gründe: Rechtskenntnis schafft nicht zuletzt auch Kritikpotenzial. Aus wertender Gesamtschau müssen sich jedoch alle eingestehen: Die Herausforderungen, die das Recht an die Normunterworfenen in den nächsten Jahren stellen wird, sind erheblich. Noch besteht keine adäquate Vorbereitung der Normunterworfenen auf die rechtlichen Herausforderungen der Zukunft; und dies obschon die Gemeinschaft von einer rechtlichen Grundausbildung nachhaltig profitieren würde. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;Die Lösung wäre so einfach wie elegant: Setzen wir neue Schwerpunkte in der Ausbildung. Vergessen wir Pisa! Und denken wir an Wien (Oberster Gerichtshof, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof), Straßburg (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte), Luxemburg (Europäischer Gerichtshof) und Den Haag (Internationaler Gerichtshof, Internationaler Strafgerichtshof). &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-115629057674359000?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/115629057674359000/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=115629057674359000' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/115629057674359000'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/115629057674359000'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2006/08/rechte-machen-leute.html' title='Rechte machen Leute'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-115629013901021612</id><published>2006-08-23T01:39:00.000+02:00</published><updated>2006-08-23T01:42:19.426+02:00</updated><title type='text'>Zur neuen Zentralität des Einzelmenschen im Völkerrecht</title><content type='html'>&lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-AT"&gt;Der internationale Menschenrechtsschutz durchläuft eine Zeit des Wandels. Obzwar in vielen Teilen der Welt fortwährend schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen beklagt werden müssen, sind positive Entwicklungsströme im internationalen Menschenrechtsschutz auszumachen. Neben der Gründung des ständigen Menschenrechtsrates als Nachfolgeorgan der als ineffektiv wahrgenommenen Menschenrechtskommission ist vordringlich die gerichtliche Aktualisierung der persönlichen und direkten Verantwortlichkeit von Diktatoren und Rebellenführern, die sich Verbrechen gegen die Menschlichkeit, des Genozides und anderer Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben, zu nennen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-AT"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-AT"&gt;Als Ergebnis dieser Entwicklung steht nun &lt;i style=""&gt;Thomas Lubanga Dyilo&lt;/i&gt;, Führer der Union Kongolesischer Patrioten und ihrer Miliz im Ostkongo, als erster Angeklagter vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Zugleich sind Vorarbeiten an einem Tribunal im Gange, das Führungsfiguren des &lt;i style=""&gt;Pol&lt;/i&gt;-&lt;i style=""&gt;Pot&lt;/i&gt;-Regimes in Kambodscha zur Rechenschaft ziehen soll. Der liberianische Ex-Präsident &lt;i style=""&gt;Charles Taylor &lt;/i&gt;wurde in Nigeria aufgrund eines Haftbefehls des Sondertribunals von Sierra Leone festgenommen und sieht einem Verfahren entgegen. Während schließlich &lt;i style=""&gt;Slobodan Milosevics &lt;/i&gt;Tod medial als Niederlage des in Den Haag eingerichteten Internationalen Tribunals für das ehemalige Jugoslawien gewertet wird, führt das erste internationale Strafgericht seit Nürnberg und Tokio weitgehend unbeachtet seine Arbeit konsequent fort. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-AT"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-AT"&gt;Vor diesem Hintergrund kommt der Unzulässigkeitsentscheidung&lt;sup&gt; &lt;/sup&gt;des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über die Beschwerde &lt;i style=""&gt;Saddam Husseins &lt;/i&gt;gegen 21 europäische Staaten von Albanien über Italien bis zum Vereinigten Königreich eine gewisse Bedeutung zu. In seinem Vorbringen machte Saddam Hussein geltend, dass seine Festnahme, seine Haft, seine Übergabe an die irakische Regierung und der Prozess mit der EMRK in Widerspruch stünden. Im Einzelnen brachte er vor, in seinen Rechten aus Art 2 (Recht auf Leben), 3 (Verbot der Folter), 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der EMRK, Art 1 6. ZP (Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten) und Art 1 13. ZP (Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen) verletzt zu sein. Die EMRK sei deshalb einschlägig und der EGMR eine probate Rechtsschutzinstanz, weil er weiterhin unter die Gerichtsbarkeit der geklagten Staaten falle, die ungeachtet der Übergabe an die irakische Regierung am 30. &lt;/span&gt;&lt;span style=""&gt;Juni 2004 &lt;i style=""&gt;de facto &lt;/i&gt;Hoheitsgewalt über den Irak ausübten.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt;Diesem Vorbringen gab der EGMR mit der Begründung nicht Folge, dass &lt;i style=""&gt;Saddam Hussein &lt;/i&gt;keine ausreichenden Beweise für die konkrete Entscheidungs- und Befehlsgewalt der in der Beschwerde genannten Staaten im Rahmen der Koalition der Willigen vorgelegt hätte. Dies sei Voraussetzung für den Nachweis gewesen, um in die Jurisdiktion eine der 21 in der Beschwerde genannten Staaten zu fallen. Die Behauptung, dass die Staaten weiterhin &lt;i style=""&gt;de facto &lt;/i&gt;Kontrolle über den Irak ausübten, sei angesichts der Übergabe der Regierungsgewalt an eine irakische Regierung sowie den darauf folgenden Wahlen im Jänner 2005 nicht einlässlich begründet worden. Die Staaten hätten vielmehr keine faktische oder rechtliche Kontrolle über jenes Territorium, in dem die vorgebrachten Verletzungen der EMRK inkriminiert würden. Dies sei indes notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Beschwerde. Die Behauptung, ein Staat sei Teil der Koalition der Willigen reiche nicht aus, um aus &lt;i style=""&gt;Saddam Hussein &lt;/i&gt;eine der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaates der EMRK iSd Art 1 EMRK unterstehenden Person zu machen. Die Beschwerde wurde daher nach Art 28 EMRK ohne weitere Prüfung als unzulässig erklärt; die Entscheidung ist endgültig. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="JuPara" style="text-indent: 0cm;"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="JuPara" style="text-indent: 0cm;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;Die neue Zentralität des Einzelmenschen&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="JuPara" style="text-indent: 0cm;"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style=""&gt;&lt;span style=""&gt;                                                                                                                     &lt;/span&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="JuPara" style="text-indent: 0cm;"&gt;&lt;span style=""&gt;Der rechtliche Erkenntniswert der besprochenen Entscheidung, deren Ausfluss im Wesentlichen die Fortführung des Verfahrens gegen Saddam Hussein vor einem irakischen Gericht ist, scheint vorderhand begrenzt. Begriffen indes als Ausdruck und Fortschreibung eines Paradigmenwechsel im Völkerrecht von einer westfälischen, staatszentrierten Ordnung hin zu einer post-westfälischen Zentralität des Einzelmenschen, wächst ihre Bedeutung. &lt;span style=""&gt; &lt;/span&gt;zumal diese aus dem Begriffshorizont der Völkerrechtsentwicklung betrachtet und unter Einbeziehung der eingangs skizzierten Entwicklungen gesehen werden kann. Die neue Zentralität fußt auf einem janusköpfigen Verständnis der Rolle des Einzelmenschen: Dem Genuss größerer Rechte immanent ist die Vermehrung von Pflichten. Einerseits wurde denn das traditionelle, staatszentrierte Verständnis von Sicherheit abgelöst von einem Konzept Menschlicher Sicherheit, das Individuen in das Zentrum internationaler Entscheidungsprozesse rückt und als selbstständige Akteure berechtigt. &lt;/span&gt;&lt;span lang="EN-GB"&gt;Andererseits werden Täter internationaler Verbrechen verstärkt vor der internationalen Gerichtsbarkeit zur Verantwortung gezogen. Erst diese konzeptuelle Änderung im Völkerrecht hat die Einrichtung internationaler Tribunale ermöglicht. &lt;/span&gt;&lt;span style=""&gt;Als Korrektiv gegen eine staatszentrierte Ordnung stellt die Zentralität des Einzelmenschen ein Kurativ gegen die Immunität selbst von Staatsoberhäuptern dar. Mit diesem Entwicklungsschritt – und hier schließt sich die Reflexionsschleife – endet für Warlords, Rebellenführer, Diktatoren und Kriegsverbrecher die Zeit der Straflosigkeit.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-115629013901021612?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/115629013901021612/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=115629013901021612' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/115629013901021612'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/115629013901021612'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2006/08/zur-neuen-zentralitt-des.html' title='Zur neuen Zentralität des Einzelmenschen im Völkerrecht'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-114055713385529812</id><published>2006-02-21T22:24:00.000+01:00</published><updated>2006-02-21T22:25:33.973+01:00</updated><title type='text'>Zum Potenzial pro-amerikanischer US-Kritik</title><content type='html'>&lt;p class="MsoNormal" align="center" style="text-align: center;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;span style="font-size: 16pt;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" align="center" style="text-align: center;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;i style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;b style=""&gt;Was Kritiker der amerikanischen Politik wissen sollten, um nicht in den Verdacht zu kommen, ideologische Fundamentalopposition zu betreiben.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt; Völkerrechtswidrig. Protokolonisatorisch. Missionarisch. Die Front der Ablehnung gegen die aktuelle Politik der Regierung Bush geht durch alle Altersstufen und Gesellschaftsschichten. Die Diskussion entzündet sich an den bekannten Streitpunkten - Irak, Guantánamo, Kyoto sind Stichworte - und findet ihren Ausdruck in einer grundsätzlichen Ablehnung der gegenwärtigen Administration, die allzu häufig in stupiden Antiamerikanismus umschlägt. Bemerkenswerterweise verfängt dieser gerade auch bei jenen, die sich aufgeklärt und offen wähnen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;  &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Die Gefahren, die in der Dämonisierung der USA liegen, werden großteils nicht wahrgenommen. Allein: Es steht fest, dass Antiamerikanismus - wie jeder andere Fundamentalismus - nicht zielführend ist. Vielmehr delegitimiert er rechtmäßige Kritik. Mentale Fundamentalopposition gegen US-Positionen ist dem persönlichen Erkenntnishorizont nicht zuträglich. Nur unideologische, sachlich richtige und rechtlich fundierte Kritik sollte akzeptiert werden. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;An zwei Punkten lässt sich die Kritik festmachen: an den imperialen Bestrebungen der USA und der amerikanische Interessenspolitik. In der Tat wird den den USA vielfach vorgeworfen, sie seien eine Hegemonialmacht mit imperialistischen Bestrebungen. Zutreffend ist, dass Amerika, was seinen kulturellen und wirtschaftlichen Einfluss, seine militärische und politische Macht betrifft, in der Tradition der großen Imperien vergangener Tage steht. Auch sind die USA zweifellos als Hegemon zu bezeichnen. Indes stellt dies primär eine Feststellung dar und kann per se kein Vorwurf sein. Wer viel Macht hat, verfügt über entsprechenden Einfluss. Verfehlt ist es auch, die USA als Imperium im klassischen Sinn zu bezeichnen. Während traditionelle (von kolonisatorischen Bestrebungen geprägte) Imperien nach einer Maximierung ihres Territoriums streben, beschränkt sich Amerika auf eine Vergrößerung seines faktischen Einflusses. Den Irak als 51. Bundesstaat anzugliedern zu wollen, werfen den USA selbst ihre größten Kritiker nicht vor. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Besonders virulent ist die Kritik an der Interessenspolitik der USA. Dem Vorwurf, dass die USA primär ihre eigenen Interessen verfolgen, ist mit dem Hinweis darauf entgegenzutreten, dass es natürlich legitim ist, dass Staaten (primär) ihre eigenen Interessen verfolgen. Die USA erleiden indes die 'Tragödie der Supermacht': Durch die hervorgehobene Rolle in der internationalen Gemeinschaft zeitigt amerikanisches unilaterales Vorgehen ungleich bedeutendere Folgen als eine strikte Verfolgung autonomer Interessen durch Klein- und Mittelstaaten. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;b style=""&gt;Dennoch ein Evil Empire?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Während die USA keine neue Phase des Imperialismus initiieren werden und autonome Interessensverfolgung das Recht jedes Staates ist, können der Regierung Bush unter Verweis auf die von ihr angewandte Einschätzung des internationalen Rechts bedeutende Vorwürfe gemacht werden, die dazu berechtigen, die USA streckenweise als Evil Empire zu titulieren. Kritisierend releviert werden können insbesondere die Völkerrechtswidrigkeit des Vorgehens im Irak, die Behandlung der inhaftierten ‚illegalen Kombattanten' auf Guantánamo und in anderen Gefängnissen, die ‚outgesourcte' Informationsbeschaffung und die Verbringung von Gefangenen aus dem Irak in andere Länder. An dieser Stelle ist mit aller Deutlichkeit eines klar zu stellen: Es gibt keine Entschuldigung für Folter. Folter, die von einem Staat ausgeübt oder nicht unterbunden wird, stellt einen Verstoß gegen internationale Verpflichtungen dieses Staates dar. Auch die Verweigerung einer Haftüberprüfung ist äußert problematisch. Dies alles ist unter Völkerrechtsexperten im Wesentlichen unumstritten und wurde und wird von US-Gerichten aufgegriffen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Angesichts des Verhaltens der Regierung Bush ist auch festzuhalten, dass es nicht akzeptabel ist, internationalrechtliche Verpflichtungen zu ignorieren. Eine einseitige Relativierung der multilateral erarbeiteten, auf Recht basierten internationalen Ordnung ist unzulässig. Die Behandlung eines Teils der Gefangenen im 'War on Terror' lässt sich nicht mit geltendem Recht vereinbaren. In Bezug auf viele aktuelle Entwicklungen im internationalen Recht, wie den Internationalen Strafgerichtshof, den Kyoto-Prozess und die Ottawa-Konvention gegen Landminen hinken die USA der öffentlichen Meinung hinterher. Diese bewusste Abstandnahme zu beenden, ist leicht. Es bedarf nur einer darauf gerichteten politischen Willensbildung. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;           &lt;p class="MsoNormal"&gt;In der Formulierung ihrer Politik für die nächste Zeit haben die USA zu bedenken, dass der Ausspruch "Der Starke ist am mächtigsten allein", der Wilhelm Tell von Schiller in den Mund gelegte wurde, in der globalisierten und vernetzten Welt von heute nicht mehr dieselbe Berechtigung hat wie in Zeiten des Rütli-Schwurs. Amerika wird folglich umdenken und sich bei der Entscheidungsfindung wieder verstärkt an der internationalen Gemeinschaft orientieren müssen; Kritiker stehen indes in der Pflicht, sich auf die Fakten zu besinnen und den ideologische Pfeil im Köcher zu lassen.&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-114055713385529812?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/114055713385529812/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=114055713385529812' title='1 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/114055713385529812'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/114055713385529812'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2006/02/zum-potenzial-pro-amerikanischer-us.html' title='Zum Potenzial pro-amerikanischer US-Kritik'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-114055703104245675</id><published>2006-02-21T22:21:00.000+01:00</published><updated>2006-02-21T22:23:51.393+01:00</updated><title type='text'>Die neue Unsicherheit</title><content type='html'>&lt;p class="MsoNormal" align="center" style="text-align: center;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;span style="font-size: 16pt;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" align="center" style="text-align: center;"&gt;&lt;i style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;b style=""&gt;Die Zeit wird schneller, die Arbeitswelt flexibler, der Mensch mobiler. Um sich die Karrierewege der Zukunft zu ebnen, müssen Erwerbsbiographien aktiv vorbereitet werden. Das verlangt nach Planungsarbeit – bereits in Studienzeiten. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt; Es ist inzwischen zum Allgemeinplatz geworden, dass die Zeit schneller, die Berufsprofile anspruchsvoller und die Qualifikationsmöglichkeiten vielfältiger werden. Zwischen Recruitingmessen und Jobbörsen wird einer Mobilisierung der Arbeitskräfte das Wort geredet; von Lebensabschnittsjobs ist die Rede, von fragmentierten Erwerbsbiographien. Auf ein Schlagwort verdichtet: Die Ära der ‚neuen Unsicherheit’ ist angebrochen, die zur Determinante von Zukunftsentwürfen all jener zu werden verspricht, die in nächster Zeit auf den Arbeitsmarkt drängen. An vorderster Front: die Studierenden von heute.   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Wirtschaftliche Entwicklungen verlaufen nicht geradlinig. Trends zu erkennen, ist schwierig und Vorhersagen eröffnen große Fehlerpotenziale. Doch angesichts der klaren Zeichen am Arbeitsmarkt ist offensichtlich, dass das Erwerbsleben eine profunde Neustrukturierung erfährt. Mit der neuen Unsicherheit hat ein systemimmanenter Entwicklungsfaktor die Informationstechnologie als größten Innovationsmotor abgelöst. &lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Wie wirkt sich die neue Unsicherheit aus? Einerseits hat sich die Fixierung auf traditionelle Ausbildungswege überlebt. Das Vertrauen, nach absolvierter universitärer Ausbildung binnen kurzer Zeit eine anspruchsvolle und interessante Tätigkeit aufnehmen zu können, ist im Schwinden begriffen. Alternative Bildungseinrichtungen und wirtschaftsnahe Ausbildungsstätten, wie Fachhochschulen, treten in Konkurrenz zu den Universitäten. Kombinationsstudien werden immer beliebter. Andererseits ist eine klare Fragmentarisierung der Erwerbsbiographien feststellbar. Die noch vor einer Generation als selbstverständlich hingenommene Ausbildungs- und Berufsbeständigkeit (eine Ausbildung – ein Beruf – ein Unternehmen) ist Vergangenheit. Eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts und vielschichtige wirtschaftliche Entwicklungsprozesse, die zu internationalen Arbeitsplatzumschichtungen geführt haben, verunmöglichen auf Ebene der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer diesen den wechselseitigen Vertrauensvorschuss. Der moderne Arbeitnehmer ist flexibel, ein &lt;i style=""&gt;homo mobilis&lt;/i&gt;. &lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;b style=""&gt;Universitäten und die ‚neue Unsicherheit’ &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Während die Auswirkungen der neuen Unsicherheit auf dem heutigen Arbeitsmarkt augenfällig sind, zeitigt das Phänomen auf universitärer Ebene noch zu wenig Folgen. Nur wenig Studierende wissen, welchen Beruf sie mit ihrem Studium anstreben. Das Phänomen der ‚neuen Planlosigkeit’ ist virulent geworden. Durchaus selbstbewusst wird Fragen nach Karrierevorstellungen mit Unwissen begegnet. Der Studierende von heute ist fast stolz darauf, nicht zu wissen, welchen Job er nach Beendigung seiner Ausbildung anstrebt. &lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Während dies zwar dem Prinzip vom flexiblen Menschen entspricht, der auf klare Festlegungen verzichtet und dynamisch Entscheidungen im Moment der Notwendigkeit treffen kann, hat ein mangelnder Zukunftsplan auch negative Nebenwirkungen. Studierende, die keine klaren Vorstellungen von attraktiven Berufsbildern haben, können ihre universitären Laufbahnen nicht zielgerichtet absolvieren. Allzu wenige Studierende absolvieren Praktika mit Blick auf zukünftige Berufsaussichten oder entscheiden sich für Freifächer in Anbetracht von berufsbedingten Qualifikationen. &lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Indes haben Studierende durch ihre ‚fachbezogene Allgemeinbildung’ angesichts des flexiblen Arbeitsmarktes von morgen – und aller Planlosigkeit zum Trotz – eine bessere Ausgangsbasis als Absolventen anderer Ausbildungswege. Universitätsabsolventen verfügen (im Idealfall) über Fähigkeiten, die auch in der unsicheren Arbeitswelt der Zukunft zentral sein werden: wissenschaftliches Grundlagenwissen; das Denken in Strukturen und Prozessen; das Erkennen von Mustern; den Mut, komplexe Fragestellungen zu bewältigen … &lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Während die neue Unsicherheit bewirkt, dass nicht vorhersagbar ist, welchen Beruf ein Absolvent einmal ausüben wird, kann schon heute reagiert werden: Den Herausforderungen der nächsten Jahre ist mit einer soliden Grundlagenausbildung zu begegnen. Spezialisierte Ausbildungswege zu absolvieren macht Sinn, sobald sich eine Wissensbasis verfestigt hat, von der ausgehend eine dynamische Entwicklung in verschiedene Berufsrichtungen möglich ist. Mit einer arbeitsplatzspezifischen, angewandten Ausbildung zu beginnen, birgt das Risiko, einer (nicht absehbaren) Verschiebung der geforderten Ausbildungsprofile ohne Flexibilitätspotenzial gegenüber zu stehen. Studierende sind angesichts der vielfältigen Herausforderungen, mit denen sie im Rahmen ihrer Ausbildung zurecht kommen müssen, besser auf die bewegte Berufswelt vorbereitet als jene Bevölkerungsteile, die arbeitsplatzspezifischere Bildungswege beschreiten. &lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;b style=""&gt;Wissensmaximierung als Lebensaufgabe&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Einmal im Berufsleben verfestigt, ist beständige Fortbildung ein zentraler Sicherheitshaken. Mit Beendigung des Studiums ändert sich nur der Ort des Lernens; stete Wissensmaximierung wird zur Lebensaufgabe. Folgerichtig verpflichtet der akademische Eid, den Absolventen anlässlich des Festaktes in der Aula schwören, zur steten Weiterbildung. Wer in einem Fachgebiet Qualifikationen erlangt hat, darf sich nicht mit den Status quo zufrieden geben. Neue Erkenntnisse sind zu realisieren und auf der persönlichen Wissensbilanz zu aktivieren. &lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Die Flexibilität wird in der von neuer Unsicherheit geprägten Arbeitswelt eine besondere – für beruflichen Erfolg und Misserfolg entscheidende – Stellung einnehmen. Schon heute ist eine neue erwerbsbiographische Spaltungslinie feststellbar zwischen jenen, die flexibel sind und jenen, die – auch aus Gründen ihrer spezialisierten Ausbildung – wenig geeignet (und geneigt) sind, den Übertritt in andere Berufsfelder zu vollziehen.&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Ein zusammenfassendes Wort der Warnung ist am Platze: Wer planlos in die Zukunft geht, wird sich auf dem Arbeitsmarkt mit großen Schwierigkeiten konfrontiert sehen. Diese Erkenntnis sollte in einer selbstkritischen Analyse der eigenen Ausbildungsbiographie und der Berufsvorstellungen ihren Ausdruck finden. Doch auch eine entsprechende Bewusstseinsbildung enthebt nicht der Pflicht, proaktiv tätig zu werden. Die Welt wird schneller. Ihr einen Schritt voraus zu sein, ist unser aller Verantwortung.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-114055703104245675?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/114055703104245675/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=114055703104245675' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/114055703104245675'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/114055703104245675'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2006/02/die-neue-unsicherheit.html' title='Die neue Unsicherheit'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-113267381276584602</id><published>2005-11-22T16:36:00.000+01:00</published><updated>2005-11-22T16:36:53.123+01:00</updated><title type='text'>Zum Schicksal der Suchmaschine Google zwischen Wortschatz und Markenschutz</title><content type='html'>&lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;Warum nicht mit dem Offensichtlichen beginnen: „Google“ ist eines der Kennwörter des Internetzeitalters. Unter Google, einer eingetragenen Marke, firmiert eine von dem 1998 gegründeten Unternehmen Google Inc. entwickelte Internetsuchmaschine. Das Suchen mit Google – etymologisch betrachtet rührt das Wort von ‚&lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Googol" title="Googol"&gt;&lt;span style="color:windowtext;"&gt;googol&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;’ her, einem Kunstwort für eine Eins mit hundert Nullen – wird in zunehmendem Maße als ‚googeln’ bezeichnet. In letzter Zeit scheint feststellbar zu sein, dass sich das Wort ‚googeln’ von seinem Ursprung löst und generell die Suche im World Wide Web, dies auch mit anderen Suchmaschinen als Google, bezeichnet. Deklarativ wurde dies 2004 festgestellt, als ‚googeln’ in die 23. Ausgabe des Duden aufgenommen wurde. Unter dem Eintrag findet sich: „goo|geln (im Internet, bes. in Google suchen); ich goog[e]le; Goo|gle® ['gu:gl] &lt;i style=""&gt;ohne Artikel&lt;/i&gt; (Internetsuchmaschine).“ Die möglichen Folgen dieser Formulierung sind weit reichend.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-AT"  style="font-size:12;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;span lang="DE-AT"&gt;Das Interesse der Duden-Herausgeber, die deutsche Gegenwartssprache wirklichkeitsgetreu abzubilden, und jenes der Inhaber der Marke ‚Google’ scheinen vorderhand nicht gegenstrebig gefügt zu sein. Als einer der Leitsterne der Suchmaschinen dürfte diese Erwähnung den Interessen von Google Inc. nicht abträglich sein; zumal sie wohl die Markenbekanntheit maximiert. Doch eine eingehende Analyse des Eintrages erhellt ein Problem, das sich sowohl anhand der bewussten Unterscheidung zwischen dem Verb ‚googeln’ und der eingetragenen Marke Google – durch das Zeichen „®“ kenntlich gemacht – als auch durch die Worterklärung „im Internet, bes[onders] in Google suchen“ ausmachen lässt. Eine strenge Lesart dieser Definition führt zu dem Ergebnis, dass auch ‚googelt’, wer – bewusst – die Suchmaschine eines Konkurrenten verwendet. &lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;Rechtliche Auswirkungen zeitigen könnte die Duden-Definition, wenn – nicht vornehmlich wegen ihr, aber in ihrem Gefolge – die Akzeptanz des Begriffs ‚googeln’ als Synonym für ‚im Internet suchen’ wahrnehmbar Platz greift. Hat sich nämlich eine Marke nach dem Zeitpunkt ihrer Eintragung infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, gewandelt, mithin: hat sie sich von dem ursprünglichen Produkt gelöst und ist zu einer Gattungsbezeichnung, einem generischen Begriff, geworden, ist ihr Bestehen selbst in Gefahr. Für den österreichischen Rechtsraum sieht § 33b Abs 1 Markenschutzgesetz 1970 vor, dass diesfalls die Marke auf Antrag gelöscht werden kann. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;Untergang ohne Rettungsring&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;Mit der Feststellung, dass es zum ‚Googeln’ keinen in Verwendung stehenden Alternativbegriff gibt, wird ein markenrechtliches Damoklesschwert über Google Inc. befestigt. Nicht abwegig ist es, dass das Unternehmen in Folge die Markenrechte an ‚Google’ und abgeleiteten Verbalisierungen verliert. Durchaus vorstellbar wäre etwa, dass ein Konkurrent mit dem Slogan: „Googeln Sie mit unserer Suchmaschine!“ auf den Markt tritt. Der Verwendung einer Gattungsbezeichnung könnte Google Inc. rechtlich nicht Einhalt gebieten.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;Die Liste prominenter Opfer von zu Gattungsbezeichnungen gewordenen Erfolgsmarken ist lang. Allen voran steht Sony, dem der OGH&lt;span style=""&gt;  &lt;/span&gt;in einer Entscheidung aus dem Jahr 2002 den Verlust der Markenrechte am Begriff „Walkman“ bestätigte (OGH vom 29.1.2002, 4 Ob 269/01i - Sony Walkman II). Zu weiteren verkehrsüblichen Bezeichnungen ehemaliger Marken zählen etwa Tempo (Papiertaschentuch), Tixo (Klebeband), &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6n" title="Fön"&gt;&lt;span style="color:windowtext;"&gt;Fön&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; (Haartrockner), &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Dynamit" title="Dynamit"&gt;&lt;span style="color:windowtext;"&gt;Dynamit&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; (Sprengstoff) und &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Labello" title="Labello"&gt;&lt;span style="color:windowtext;"&gt;Labello&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; (farbloser &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lippenstift" title="Lippenstift"&gt;&lt;span style="color:windowtext;"&gt;Lippenstift&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;). Wer dächte heute noch – um illustrativ einige weitere Beispiele zu nennen –, wenn er ein ‚Martinshorn’ hört, dass der Begriff ursprünglich nur das &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Folgetonhorn" title="Folgetonhorn"&gt;&lt;span style="color:windowtext;"&gt;Folgetonhorn&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; der Deutschen Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin bezeichnete; dass ‚&lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ohropax" title="Ohropax"&gt;&lt;span style="color:windowtext;"&gt;Ohropax&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;’ ausschließlich den im Gehörgang zu tragenden Ohrenschutz der Ohropax GmbH meinte; dass ‚&lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Post-It" title="Post-It"&gt;&lt;span style="color:windowtext;"&gt;Post-It&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;s’ nur Haftzettel von &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Minnesota_Mining_%26_Manufacturing_Co." title="Minnesota Mining &amp; Manufacturing Co."&gt;&lt;span style="color:windowtext;"&gt;3M&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; waren; dass ‚&lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Tipp-Ex" title="Tipp-Ex"&gt;&lt;span style="color:windowtext;"&gt;Tipp-Ex&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;’ ausschließlich eine von BIC hergestellte Korrekturflüssigkeit war; dass wahre ‚Whirlpools’ nur vom Unternehmen &lt;a href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Whirlpool_%28Unternehmen%29&amp;action=edit" title="Whirlpool (Unternehmen)"&gt;&lt;span style="color:windowtext;"&gt;Whirlpool&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; stammten … . Gleicherart löste sich auch die Marke ‚Sacher’ vom Wiener Hotel des gleichen Namens; aufgrund ihrer Popularität wurde die Sachertorte zur Gattungsbezeichnung.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;i style=""&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;Diese exemplarische Aufreihung untergegangener Marken wirft die Frage auf, wie sich Unternehmen wirkungsvoll gegen die Vereinnahmung ihres eingetragenen Zeichens durch die Öffentlichkeit wehren können. Während der aktive Wortschatz und die Neologismenbildung – zumindest außerhalb von &lt;i style=""&gt;Orwells &lt;/i&gt;„1984“ – einer Kontrolle nur in engen Grenzen zugänglich ist, räumt, wiederum für Österreich, § 13 Abs 1 Markenschutzgesetz 1970 den Markeninhabern eine Widerspruchsmöglichkeit ein, wenn „die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem Wörterbuch, Lexikon oder ähnlichem Nachschlagewerk den Eindruck [erweckt], als sei sie eine Gattungsbezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist … .“ Diesfalls kann der Markeninhaber vom Verleger des Werkes verlangen, dass der Wiedergabe der Marke „spätestens bei einer Neuauflage des Werkes der Hinweis beigefügt wird, daß es sich um eine eingetragene Marke handelt.“ &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;Im Gerichtsstreit um den ‚Walkman’ wurde denn auch dem Umstand entscheidende Bedeutung zugemessen, dass Sony gegen den Duden-Eintrag „kleiner Kassettenrecorder mit Kopfhörern“ nicht protestiert hatte, obwohl kein Hinweis darauf zu finden war, dass das Markenrecht für den Begriff bei dem Unternehmen lag. Auf die Suchmaschine angewandt, wird ersichtlich, dass gerade in der Zweiteilung der Duden-Erläuterung zwischen dem Verb ‚googeln’ und der Marke ‚Google’ ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial für Google Inc. liegt. ‚Googeln’ wird, im Gegensatz zu ‚Google’, ohne Hinweis auf bestehende Markenrechte geführt. &lt;/span&gt;&lt;i style=""&gt;&lt;span lang="DE-AT"  style="font-size:12;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;Konfliktfelder ohne Exitstrategien&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;Die Anstrengungen, einerseits eine erfolgreiche Marke zu führen und andererseits dem mit allzu großer Bekanntheit einhergehenden Risiko der Umwandlung in eine Gattungsbezeichnung vorzubauen, eröffnen unternehmensintern Konfliktfelder. Denn während der Schutz einer eingetragenen Marke zum Pflichtenheft eines Anwaltes für geistiges Eigentum – sohin: der Rechtsabteilung des Unternehmens – gehört, wird die Marketingabteilung bestrebt sein, die Bekanntheit der Marke durch Werbemaßnahmen zu maximieren. Die konfligierenden Interessen erklären auch, warum der Wille von Google Inc. steigerungsfähig scheint, in Abkehr von bewährten Marketingstrategien die Marke ‚Google’ vermehrt zu schützen. Das Unternehmen aspiriert auf weltweite Präsenz. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;Nachhaltig abwendbar ist das Risiko der Umwandlung einer Marke in eine Gattungsbezeichnung nur durch eine radikale Neuorientierung in der Markenführung.&lt;span style=""&gt;  &lt;/span&gt;Behebbar ist die Gefahr unter Beibehaltung traditioneller Markenstrategien letztendlich aber kaum, zumal deren zentraler Gehalt die Assoziierung einer Marke mit dem beworbenen Produkt oder der Dienstleistung ist. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;Der rechtsphilosophisch gut abgestützten &lt;i style=""&gt;Tragedy of the Commons &lt;/i&gt;(Tragik der Allmende) ist diese &lt;i style=""&gt;Tragödie des Markenerfolges&lt;/i&gt; gleichberechtigt beiseite zu stellen: Wenn eine zielführende Kommunikation zwischen Konkurrenzunternehmen und Kunde nicht mehr ohne Verwendung der eingetragenen Marke eines anderen Unternehmens denkbar ist, steht die betreffende Marke einerseits im Zenit ihrer Bekanntheit und am Höhepunkt der Marktdurchdringung; andererseits hört die Marke – so in Folge deren Löschungsklage begehrt wird – in diesem nämlichen Moment auf, Marke zu sein. Anders formuliert, wird das existenzielle Paradoxon deutlicher: (Allzu) großer Markenerfolg ist das Schlimmste, was einer Marke passieren kann. Diese Feststellung ist durchaus bedeutsam, entkleidet sie doch das Reden von der Bekanntheitsmaximierung als unwidersprochenes Ziel jeder Marke seiner mikroökonomischen Rationalität. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size:12;"&gt;Google Inc. sieht schwierigen Zeiten entgegen: Der Untergang seiner Stammmarke ist in der Fluchtlinie der aktuellen Entwicklung durchaus angelegt. Ein Ausweg bietet sich indes an: Eine fortschreitende Diversifizierung des unter ‚Google’ firmierenden Angebotes – in schneller Folge wurden Gmail, Google Toolbar, Google Earth und Google Talk eingeführt – könnte die semantische Reduzierung von ‚googeln’ auf ‚im Internet suchen’ vorerst abwenden; gleichwohl finden sich trotz der ergänzten Produktpalette nur wenig Anzeichen für eine nachhaltige Erweiterung des Begriffsfeldes von ‚googeln’. Praktikable Alternativkonzepte sind gefragt; allein: Nach ihnen zu googeln, wird nicht reichen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-113267381276584602?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/113267381276584602/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=113267381276584602' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/113267381276584602'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/113267381276584602'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/11/zum-schicksal-der-suchmaschine-google.html' title='Zum Schicksal der Suchmaschine Google zwischen Wortschatz und Markenschutz'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-113267362263752174</id><published>2005-11-22T16:30:00.000+01:00</published><updated>2005-11-22T16:33:42.663+01:00</updated><title type='text'>Zur Reform der österreichichen Bundeshymne</title><content type='html'>&lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span class="paragraph1"&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt;Ludwig Wittgenstein formulierte einst: „Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meiner Welt.“ Diese Reduzierbarkeit von Wahrnehmung und Kommunikationsfähigkeit auf das Sprachvermögen ist auch in der medialisierten Welt von heute eine grundlegende Erkenntnis, die mit „Was ich nicht sagen kann, ist mir nicht vorstellbar“ zwanglos modern formuliert werden kann. Vor diesem Erkenntnishintergrund entwickelte sich die Sprachkritik der Gegenwart. Und in ihrem Licht ist der jüngste (gescheiterte) Vorstoß von Frauenministerin &lt;i style=""&gt;Maria Rauch-Kallat&lt;/i&gt; zu sehen, „Land der Berge“, das 1947 per &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt;Ministerratsbeschluss zum Text der Bundeshymne erklärte Gedicht von &lt;span class="paragraph1"&gt;&lt;i style=""&gt;Paula von Preradovic&lt;/i&gt;, der Diskriminierung zeihte. &lt;i style=""&gt;Rauch-Kallat&lt;/i&gt; forderte in Aufnahme des sich verschiedentlich in den 90er-Jahren formierenden Widerstandes gegen eine als männerzentriert wahrgenommene Hymne deren „Verweiblichung“ (orf.at) oder „Neutralisierung“ (diestandard.at).&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span class="paragraph1"&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt;Im &lt;i style=""&gt;Kurier &lt;/i&gt;vom 26. September betonte &lt;i style=""&gt;Rauch-Kallat&lt;/i&gt;, dass es ihr um eine Änderung der in traditionellen Sprachmustern verfangenen österreichischen Denk- und Sprechgewohnheiten gehe: „Frauenpolitik ist auch Sprachpolitik und Bewusstseinsbildung.“ Weiters sei die Bundeshymne Ausdruck einer „Diskriminierung“: „Wenn von Söhnen die Rede ist, dann soll auch von Töchtern die Rede sein.“ Folgerichtig schlug &lt;i style=""&gt;Rauch-Kallat&lt;/i&gt; vor,&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt; „Heimat bist du großer Söhne“ durch &lt;span class="paragraph1"&gt;„&lt;/span&gt;&lt;span style=""&gt;Heimat großer Töchter, Söhne&lt;/span&gt;“ zu ersetzen und anstelle von „Brüderchören“ „&lt;span style=""&gt;freud’ge Chöre“ die Treue schwören zu lassen; der Schwur solle nicht dem „Vaterland“ gelten, sondern dem „Heimatland.“ &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span class="paragraph1"&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;Während die Frauenförderung in weiten Bereichen des österreichischen Lebens und Arbeitens – man denke nur an die Universitäten –, von großer Bedeutung ist und unzweifelhaft feststeht, dass Österreich in der Tat eine hohe Anzahl großer Töchter hat, muss der Vorschlag &lt;i style=""&gt;Rauch-Kallats&lt;/i&gt; aus drei Gründen als wenig zielführend bewertet werden.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span class="paragraph1"&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt;Diskurs und Dichtung &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span class="paragraph1"&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt;Erstens übersah die Ministerin den Unterschied zwischen öffentlichem Diskurs und Dichtung. Denn während in der öffentlichen (offiziellen) Sprache darauf zu achten ist, Diskriminierungen lexikalischer oder syntaktischer Natur abzustellen, um dadurch das erstrebenswerte Ziel einer geschlechtergerechten Gesellschaft schneller erreichen zu können, trifft dies auf die Dichtung gerade nicht zu. Gedichte unterstehen – da sie (auch) andere Zwecke verfolgen als politische Sprechakte – (auch) anderen Gesetzen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span class="paragraph1"&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;Als Kritik ließe sich nun einwenden, dass der Text einer Nationalhymne, auch wenn ihm ein Gedicht zugrunde liegt, zu einem Akt öffentlichen Sprechens geworden ist und daher höheren sozial- und genderpolitischen Ansprüchen genügen muss. Dieses Argument ist jedoch zurückzuweisen. Im Kern bleibt „Land der Berge“ ein Werk der Dichtkunst, auch wenn &lt;i style=""&gt;Paula von Preradovic&lt;/i&gt; die Zeilen anlässlich eines Wettbewerbs zur Findung der Nationalhymne textete. Die Hymne kann daher nicht an denselben, zu Recht hohen Maßstäben gemessen werden wie Ansprachen von Amtsträgern. Würde denn die politische Korrektheit auch für die Hymne eingefordert werden, wären weitere Textänderungen vorzunehmen. Einmal ließe sich &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size: 12pt;"&gt;fragen, ob „Land der Dome“ nicht ein inopportuner Beweis der Präferenz einer Religion ist –zumal es nicht „Land der Dome, Synagogen, Moscheen …“ heißt. Weiters: Stellt die Wendung „f&lt;span style="color: black;"&gt;rei und gläubig sieh uns schreiten“ nicht eine Diskriminierung der atheistischen Österreicher dar? Schließlich &lt;/span&gt;wäre auch mit einiger Berechtigung zu überlegen, ob „Land der Hämmer“ nicht eine unzulässige Missachtung der Akademiker in sich trägt. Sollten sich diese nicht ausgeschlossen fühlen, wenn nur von „Hämmern“ die Rede ist? Aus einer sprachpoetischen Perspektive könnte noch eingewendet werden, dass die Wendung „&lt;span style="color: black;"&gt;Heimat großer Töchter, Söhne“ der Eleganz der Urfassung nachsteht.&lt;/span&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span class="paragraph1"&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt;Gender und Geschichte &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span class="paragraph1"&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt;Zweitens verkannte der Vorschlag &lt;i style=""&gt;Rauch-Kallats &lt;/i&gt;die Bedeutung der Hymne als historisches Dokument, in dem sich die Stimmungslage der wieder erwachten Republik kristallisiert. „Land der Berge“ ist ein historisches Dokument, zu einer Zeit entstanden, als die Relevanz des gendergerechten Formulierens selbst differenziert mit der Sprache Umgehenden noch nicht präsent war. Niemand wird &lt;i style=""&gt;Paula von Preradovic&lt;/i&gt; vorwerfen wollen, bewusst eine Brüskierung der Österreicherinnen vorgenommen zu haben. Niemand wird ihr unterstellen wollen, dass sie &lt;i style=""&gt;Bertha von Suttner&lt;/i&gt;, um nur eine der österreichischen Nobelpreisträgerinnen zu nennen, bewusst im Hymnenwege aus dem Kreis der illustren rot-weiß-roten Kinder ausschließen wollte.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span class="paragraph1"&gt;&lt;span style="font-size: 12pt; color: black;"&gt;Angebracht wäre es hingegen, die grundsätzliche Überlegung anzustellen, ob eine Hymne mit der Zeit gehen soll. Eine mögliche Antwort darauf ist, dass gerade die Kontinuität das Wesen von Hymnen ausmacht. Zumal „Land der Berge“ unter beispielhafter Betrachtung der Hymnen Frankreichs und der Vereinigten Staaten verhältnismäßig jung ist. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size: 12pt;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;span style="font-size: 12pt;"&gt;Abstimmung und Ablehnung&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-size: 12pt;"&gt;Drittens und abschließend scheint &lt;/span&gt;&lt;span lang="DE-AT" style="font-size: 12pt;"&gt;Volkes Stimme (von der die Bundeshymne später zu intonieren wäre) einer Änderung ablehnend gegenüber zu stehen. In einer orf.at-Umfrage sprachen sich nur 15,5 Prozent der Befragten für eine Änderung aus, während 84,5 Prozent die Hymne in der derzeitigen Form bevorzugten. Dieses Ergebnis überrascht, zählen die regelmäßig jungen und aufgeklärten, mit der Genderproblematik eher vertrauten Teilnehmer von Internetvoten doch tendenziell zu den weniger Traditionsbewussten. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-AT" style="font-size: 12pt;"&gt;Abschließend sei bemerkt, dass der Diskussion um die Hymne fraglos ein positiver Aspekt abzugewinnen ist – dies auch wenn von einer Änderung vorerst nun Abstand genommen wird –: Es bestehen gute Chancen, dass die Bekanntheit der Hymne zunimmt. Ob mit oder ohne Töchter.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-113267362263752174?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/113267362263752174/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=113267362263752174' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/113267362263752174'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/113267362263752174'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/11/zur-reform-der-sterreichichen.html' title='Zur Reform der österreichichen Bundeshymne'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-112611685920251003</id><published>2005-09-07T20:06:00.000+02:00</published><updated>2005-09-07T20:14:19.213+02:00</updated><title type='text'>Zum Täuschungspotenzial des Uni-Rankings</title><content type='html'>&lt;div align="justify"&gt;&lt;strong&gt;Was verbindet die Londoner Lehranstalt für Gesundheitspflege und Tropenmedizin, die Universität St. Petersburg und die Universität Graz? Alle drei finden sich zwischen Platz 301 und 400 des weltweiten Uni-Rankings. Doch das ist keine wissenschaftliche Bankrotterklärung von der Mur über die Themse zur Newa; ins Kreuzfeuer der Kritik sollten vielmehr jene gerückt werden, die Rankings schmieden.&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit Schlagzeilen wie „Uni-Ranking: Österreich weit abgeschlagen“ griffen österreichische Tageszeitungen kürzlich die Veröffentlichung des jährlich von der Shanghai Jiao Tong Universität erstellten weltweiten Uni-Rankings auf. Mehrfach erwähnt wurde, dass die „beste heimische Hochschule“ aufgrund ihrer Platzierung auf Rang 85 die Universität Wien sei. Wie auch die Jahre zuvor hatten die Vereinigten Staaten eine dominierende Position und belegten, von drei Ausnahmen abgesehen, die Plätze 1 bis 20.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Rot-weiß-rote Rankingsorgen&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Liste der besten 500 sind nur sechs der 15 wissenschaftlichen Universitäten Österreichs vertreten. Nach der Universität Wien finden sich die Universität Innsbruck (203 bis 300), die TU Wien, die Universität Graz (je 301 bis 400) sowie die Medizinuniversitäten Graz und Innsbruck (je 401 bis 500).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zumal die Attraktivität von Rankings ungebrochen ist, wurde die Statistik selbst von mitdenkenden Bildungsinteressierten, denen das Täuschungspotenzial von Listen präsent sein sollte, durchwegs unkritisch aufgenommen. Dabei erscheint das Ranking nur vorderhand als geeignete Möglichkeit des Vergleichs zwischen renommierten Institutionen höherer Bildung. Indes: der Liste pauschal jeden Erkenntniswert abzusprechen, wäre unwissenschaftlich; erhebliche Bedenken gegen ihre simplifizierende Aussagekraft bestehen allerdings zu Recht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Kritikwürdige Kriterien&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist ein Grundsatz der Stasistik, dass jede in Listenform gebrachte Wertung direkt von der Glaubwürdigkeit und Aussagekraft ihrer Kriterien abhängt. Die Maßstäbe, die bei der Erstellung des Uni-Rankings angesetzt wurden, sind Grund dafür, dass sich der Erkenntnisgewinn in engen Grenzen hält. Während die Beurteilungskriterien – die Qualität der Ausbildung und der Lehrenden, die Forschungsergebnisse sowie die akademische Leistungsfähigkeit relativ zur Größe der Institution – neutral und unwidersprüchlich formuliert sind, wirft eine genauere Betrachtung der sechs angewandten Indikatoren logische Brüche auf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Zu zehn Prozent gewichtet wird die Anzahl der Absolventen der Institution, die einen Nobelpreis oder eine Fields Medaille gewonnen haben. Graz erhält hier 12,5 Prozent gegenüber der bestplatzierten Harvard Universtiy als Referenzwert mit 100 Prozent.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Zu 20 Prozent gewertet wird, ob der Nobelpreis oder die Fields Medaille zu einem Zeitpunkt verliehen wurde, als der Wissenschaftler für die jeweilige Universität tätig war. Eine Gewichtung erfolgt nach dem Zeitpunkt der Verleihung. Die Grazer Laureaten mit einem Schwerpunkt in den Jahren vor dem Zweiten Weltkrieg (fünf Nobelpreise zwischen Fritz Pregl (1923: Chemie) und Otto Loewi (1936: Medizin) bzw. Victor F. Hess (1936: Physik) bringen Graz auf 12,9 Prozent (Harvard: 100 Prozent).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3. Mit einer Gewichtung von 20 Prozent wird die Anzahl der Verweise auf Arbeiten von Grazer Wissenschaftlern gewertet, die anhand des vom Institute of Scientific Information erstellten Zitierungsindex erfasst werden. Die Universität Graz kommt hier auf null Prozent (Harvard: 100 Prozent).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;4. 20 Prozent zählen die Anzahl der Artikel, die von Forscher der Universität in den beiden US-amerikanischen Wissenschaftsmagazinen Nature und Science zwischen 2000 und 2004 veröffentlich wurden. Hier erhält die Universität Graz sechs Prozent (Harvard: 100 Prozent).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;5. Zu 20 Prozent gewichtet wird die Präsenz Grazer Forscher in drei sozialwissenschaftlichen Referenzindices im Jahr 2004. Hier kommt die Universität Graz mit 22,1 Prozent (Harvard: 100 Prozent) auf ihr bestes Ergebnis.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;6. Die obigen fünf Indikatoren wurden nun durch die Zahl der vollbeschäftigten akademischen Mitarbeiter geteilt, um die akademische Leistungsfähigkeit in Bezug zur Größe der Universität zu setzen. Die Universität Graz wird mit 11,8 Prozent bewertet (California Institute of Technology: 100 Prozent).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Methodologische Missgriffe&lt;br /&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Ein Blick auf die Indikatoren eröffnet mehrere grundlegende Problemfelder: Unter dem Stichwort „Quantität versus Qualität“ ist zu fragen, ob das Wissenschaftspotenzial einer Universität in Zahlen ausgedrückt werden kann. Der Gegensatz „Ausbildung oder Forschung“ meint das Phänomen, dass Anforderungen und Schwerpunkte einzelner Universitäten unterschiedlich sind und eine prioritäre Festzurrung des Ranking an Forschungsindikatoren eine Benachteiligung von Universitäten mit Ausbildungsschwerpunkt darstellen kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weiters ist hervorzuheben, dass aus dem Ranking keine Erkenntnisse für die katholisch theologische, die rechtswissenschaftliche sowie die geisteswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz gewonnen werden können; &lt;a name="Meth3"&gt;&lt;/a&gt;Abgänger dieser Fakultäten werden in der Regel nicht mit Nobelpreisen geehrt und publizieren auch nicht in Nature und Science. Im Ranking finden hervorragende Leistungen im humanistischen Bereich kaum Niederschlag. Die Ranking Group gesteht denn auch zu, dass sie „sich sehr bemühten, aber nicht erfolgreich waren“, zusätzliche Indikatoren für Geistes- und Sozialwissenschaften zu finden. Nominell erzielen somit Universitäten, die einen Forschungsschwerpunkt auf Technik oder Medizin legen, bessere Resultate als humanistisch orientierte Universitäten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hinsichtlich der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen und der naturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Medizinischen Universität Graz ist der sich aus dem Ranking ergebende Wissenszuwachs enden wollend. Eine verhältnismäßig junge Universität kann – schon aufgrund ihres Alters – nicht viele Nobelpreisträger hervorgebracht haben und dennoch in Forschung und Lehre leistungsstark sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Grundlegender, und in der Entwicklung der englischen Sprache zur alleinigen Wissenschaftssprache vorgezeichnet, ist das Problem, dass in anderen Sprachen als in Englisch schreibende Wissenschaftler im Ranking nicht reflektiert werden; die Autoren argumentieren, dass diese eben weniger eng in die globale Akademia eingebunden sind, was zwar eine Erklärung, nicht aber eine Rechtfertigung für deren Außerachterlassen darzustellen vermag. Problematisch erscheint weiters, dass nur Zeitschriftenartikel ausgewertet werden. Publikationen in Buchform, die in vielen Disziplinen bedeutendere Ergebnisse zeitigen als Artikel, werden nicht beachtet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Hinblick auf Rankings der folgenden Jahre sind korrigierende Lösungen der angesprochenen Probleme nicht zu erwarten; die statistischen Deformationen können wohl nur durch eine radikale Neuorientierung bei der Auswahl der Indikatoren behoben werden. Doch wie können Universitäten aussagekräftig als Ganzes bewerten werden? Oder, fundamentaler: Können Universitäten überhaupt global in Zahlen gefasst werden?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Scheinheilige Selbsterkenntnis&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;N.C. Liu und Y. Cheng, zwei der für das Ranking verantwortlich zeichnenden Forscher der Shanghai Jiao Tong University, führen in der Fachzeitschrift Higher Education in Europe als Argument gegen grundlegende Kritik an der Objektivität und Aussagekraft ihres Rankings einen Vergleich an: „There is always the complaint that whether the quality of students can be precisely measured by scores. However, universities and professors are continuing to score students without any significant changes, and the students are usually informed that they will not be judged by scores absolutely, the university and the potential employers will have the capacity to make sophisticated, independent judgments.” Mag die Gleichsetzung der Benotung von Studenten und der Bewertung von Universitäten in Ansätzen scheinheilig wirken, so ist den Forschern in ihrer abschließenden Feststellung zuzustimmen: „any ranking is controversial and no ranking is absolutely objective.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Verfehlt wäre es, das Universitäten-Ranking kritiklos als wissenschaftlich fundierte Tatsachenfeststellung zu verinnerlichen. Der falsche Weg wäre es auch, eine bildungspolitische Fixierung auf das Ranking vorzunehmen und bewusst danach zu streben, einen besseren Rang zu erobern. Richtig hingegen wäre, neue bildungspolitische Akzente zu setzen und bestehende Kritikpunkte – gerade auch die universitäre Infrastruktur betreffend – zu berücksichtigen. Tendenzen, dem Ranking jegliche Relevanz abzusprechen, gehen fehl. Unabhängig von programmatischen Qualitätspostulaten und medial verbreiteten Universitätenkritik steht nämlich eines mit Sicherheit fest: Die universale Bildungshitparade gibt Qualitätshinweise – und diese sind für die österreichischen Universitäten gesamthaft nicht erfreulich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Abschließend sei noch eine listenspezifische Problemstellung vermerkt: Die Shanghai Jiao Tong Universität, die das Ranking erstellte, ist – wie die Universität Graz – auf den Plätzen 301-400 gereiht. Was dies wohl über die wissenschaftliche Qualität des Rankings aussagt? Wiewohl auch denkbar ist, dass vom Ranking nicht direkt auf die Qualität der Forschung an einer Universität geschlossen werden kann. Quod erat demonstrandum.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Literatur: N.C. Liu und Y. Cheng, „&lt;a href="http://ed.sjtu.edu.cn/rank/file/ARWU-M&amp;amp;P.pdf"&gt;Academic Ranking of World Universities – Methodologies and Problems&lt;/a&gt;“, Higher Education in Europe, Vol. 30, No 2., 2005 (im Erscheinen).&lt;/div&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-112611685920251003?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/112611685920251003/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=112611685920251003' title='3 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/112611685920251003'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/112611685920251003'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/09/zum-tuschungspotenzial-des-uni.html' title='Zum Täuschungspotenzial des Uni-Rankings'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>3</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-111786721064155512</id><published>2005-06-04T08:37:00.000+02:00</published><updated>2005-06-04T08:40:10.660+02:00</updated><title type='text'>Zur Zukunft Europas nach dem doppelten Nein</title><content type='html'>&lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;  &lt;/p&gt; &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;span style="font-size: 13pt;"&gt;Ist Europa am Ende? Oder haben die unheiligen Allianzen des Neins nicht vielmehr die Instrumentalisierbarkeit von Volksabstimmungen bewiesen? Gründe, Zukunftsperspektiven und Gefahren der negativen Voten.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;  &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt;Die Kassandrarufe waren berechtigt. Die Auguren sollten bestätigt werden. Nachdem Frankreich am 29. Mai mit 54,9 Prozent zu 45,1 Prozent die EU-Verfassung abgelehnt hatte, folgten mit 61,6 Nein- zu 38,4 Prozent Ja-Stimmen die Niederlande. Das doppelte Nein fand einen starken Widerhall im Blätterwald. Alarmismus und Schadenfreude hielten sich die Waage: Die &lt;span style=""&gt;Londoner &lt;i style=""&gt;Times &lt;/i&gt;&lt;/span&gt;sprach von einem „tödliche[n] Schlag für die europäische Verfassung“, einer „Zurückweisung der Richtung, in die die Verfassung für die Europäische Union zeigt“. &lt;span style=""&gt;Die römische &lt;i style=""&gt;Repubblica &lt;/i&gt;&lt;/span&gt;verwies auf den „Alarm in Frankreich“, die spanische &lt;i style=""&gt;ABC&lt;/i&gt; stellt eine europaweite „Atmosphäre des Pessimismus“ fest; die dänische &lt;i style=""&gt;&lt;span style=""&gt;Politiken &lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;span style=""&gt;schrieb über eine „&lt;/span&gt;gewaltige europäische Krise“. Meinungen wie jene der polnischen &lt;i style=""&gt;&lt;span style=""&gt;Rzeczpospolita&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;span style=""&gt;, die betonte, dass es zu keiner „Zurückweisung des &lt;/span&gt;europäischen Projekts“ als solches &lt;span style=""&gt; &lt;/span&gt;gekommen war, blieben die&lt;span style=""&gt;  &lt;/span&gt;Ausnahme.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt;Doch was waren die wirklichen Gründe des doppelten Neins, welche Auswirkungen wird es auf der europäischen Bühne zeitigen, welche – über Europa hinausgehende – Erkenntnisse bieten die Wahlausgänge? &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Warum Nein? &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Das französische Nein, wie auch das holländische, war kein Nein zur EU, sondern vielmehr ein innenpolitisches Nein. So war es &lt;/span&gt;&lt;span style=""&gt;enthüllend, dass bei Demonstrationen der französischen Verfassungsgegner oftmals ein „dreifaches Nein“ eingefordert wurde: „Sagen wir nein“, war auf den Plakaten zu lesen, „zur Verfassung, zu Chirac, zur Regierung.“ &lt;/span&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Das Nein Frankreichs ist vielschichtig und uneinheitlich: Es gibt das antimoderne Nein der Pensionisten, das Besitzstand wahrende Nein der sozial Bedürftigen, &lt;/span&gt;&lt;span style=""&gt;das ausländerfeindliches Nein der Front National, das souveränistische Nein der Landesmitte, das antiliberale Nein eines Teils der Partie Socialiste, das „proeuropäische“ Nein jener, die in grenzenloser Hypokritie ein „besseres“ Europa wollen. Das &lt;/span&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Nein zur Verfassung war auch ein Nein zur Abschaffung des freien Pfingstmontags, ein Nein zur Streichung von Sozialleistungen, ein Nein zu einer wichtigen und dringend notwendigen gewordenen Neuorientierung der Wirtschaftspolitik. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Fehl geht, wer behauptet, &lt;i style=""&gt;die Franzosen&lt;/i&gt; hätten Nein gesagt. Es ist einfach nicht legitim, das nationalistische Nein der Rechten mit dem antiamerikanischen, Anti-Globalisierungs-Nein der Linken gleichzusetzen; die unheilige Allianz des Neins war zu komplex, um sie als Einheit aufzufassen. Einen Fehler begeht auch, wer vorbringt, die Franzosen hätten &lt;i style=""&gt;zu Europa&lt;/i&gt; Nein gesagt. Vielmehr war das Referendum ein Ablassventil für jenen Unmut, der sich vor dem Hintergrund der &lt;/span&gt;&lt;span style=""&gt;Wirtschaftsdaten des Hexagons aufgestaut hatte: Die &lt;i style=""&gt;Grande Nation &lt;/i&gt;ist mit 10 Prozent Arbeitslosigkeit auf Platz 21 der 25 EU-Staaten. Das Wirtschaftswachstum ist am Boden. Vergleichende Untersuchungen in den Tagen nach dem Referendum haben ergeben, dass der Anteil der Nein-Stimmen in jenen Regionen überdurchschnittlich hoch war, die in vermehrtem Maße von der Arbeitslosigkeit getroffen sind: die Picardie im Norden, die Vogesen im Osten, die Pyrenäen im Süden, das Massif Central. Eine Mehrheit an Ja-Stimmen ergab sich dort, wo die positiven Aspekte der Europäischen Union erlebbar sind: in der Bretagne, die als strukturschwache Region aus den Brüsseler Fördertöpfen schöpfen kann; im Elsass, das enge Verbindung mit Deutschland pflegt; in den Großräumen Paris und Lyon. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt;Falsch liegt weiters, wer die Meinung vertritt, dass das Nein eine Bestätigung des „französischen Wirtschaftsmodells“ sei – jener in Abkehr vom liberalen, marktwirtschaftwirtschaftlich orientierten „britischen“ Modell definierten Auffassung von der Lenkungspflicht des Staates. Es ist gerade das französische Sozialmodell mit allen seinen Komponenten und Folgen, welches das Land in jene beispiellose wirtschaftliche Orientierungslosigkeit und politische Sinnkrise geführt hat, die im Nein zur EU-Verfassung ihren sinnfälligen Ausdruck gefunden hat. Mögen auch alternative Wirtschaftsmodelle von französischen Intellektuellen für ihre Kaltherzigkeit und ihre liberalistische Grundierung gerügt&lt;span style=""&gt;  &lt;/span&gt;werden, so ist doch festzustellen, dass sich etwa Großbritanniens Wirtschaftsdaten besser präsentieren als jene Frankreichs. Es ist ein Treppenwitz der europäischen Integrationsgeschichte, dass die Briten die Verfassung auch ablehnen werden bzw. würden, dies jedoch aus absolut konträren Motiven.&lt;span style=""&gt;   &lt;/span&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt;Auch das niederländische Nein ist kein Nein zu Europa, sondern ein Nein der Angst. Die Kampagne, gekennzeichnet von intoleranten Ausfällen der Rechten und obskurantistischen Äußerungen der Linken vermochte das Volk ebenso wenig zu informieren wie jene in Frankreich. Es nimmt nicht wunder, dass das Nein obsiegte; zumal ein defensives Nein weniger Gedankenaufwand erfordert als eine eingehende Beschäftigung mit Europa und der Verfassung mit allen ihren Vor- und Nachteilen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Perspektiven für Europa&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Unabhängig von allen katastrophischen Szenarien der Europagegner lässt sich eines feststellen: Das Leben geht weiter. Die EU funktionierte schon bisher auf Basis des Vertrages von Nizza; auch wenn dieser Schwächen aufweist und seine Entscheidungsmechanismen, gerade im erweiterten Europa, blockadeanfällig sind. Wie das positive Votum Lettlands nur wenige Tage nach dem doppelten Nein gezeigt hat, ist es politisch sinnvoll und – allein aus Gründen der souveränen Gleichheit der Mitgliedstaaten – rechtlich notwendig, den Ratifikationsprozess weiterzuführen. Allein Blair könnte, innenpolitisch motiviert, beschließen, sein Referendum absagen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt; &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Nicht zu leugnen ist jedoch, dass die EU eine schwierige Phase durchläuft. Wenn sich Mitte Juni die Staats- und Regierungschefs in Luxemburg treffen, werden Zukunftsentwürfe vonnöten sein. Doch welche Szenarien sind denkbar?&lt;br /&gt; &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;i style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;br /&gt;1) Die Verfassung tritt für jene Mitgliedstaaten in Kraft, die zugestimmt haben. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Klar ist, dass mangels Zustimmung sämtlicher Mitgliedstaaten die Verfassung keine Rechtswirkungen entfalten kann. Ein Annex zur Verfassung sieht indes bereits jetzt vor, dass sich der Europäische Rat mit dem Thema „beschäftigen“ wird, wenn in bis zu fünf Mitgliedstaaten der Ratifikationsprozess auf Probleme stößt. Dies wird von der herrschenden Lehre so verstanden, dass – wenn höchstens fünf Staaten ablehnen –, die Verfassung für diejenigen Staaten, die zugestimmt haben, in Kraft treten kann. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;i style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;2) Die Verfassung bleibt unangewendet.&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Wenn dies auch von keinen ernstzunehmenden Europapolitikern gewünscht wird, so ist es doch denkbar, auf die Verfassung zu verzichten. Der Vertrag von Nizza bietet immer noch ausreichenden Handlungsspielraum. Ein „Ende Europas“ wird mit ihm ebenso wenig zu befürchten sein wie Fukuyamas „Ende der Geschichte“, das noch immer auf sich warten lässt.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;i style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;br /&gt;3) Auf Basis des Nizza-Vertrages wird ein&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt; &lt;i style=""&gt;Europa der zwei Geschwindigkeiten angestrebt.&lt;/i&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Der Vertrag von Nizza sieht Klauseln zur engeren Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vor, die angesprochen werden können. Zumal die Regelungen mit Blick auf die traditionelle Europakritik Großbritanniens Anfang der 90er-Jahre in die Diskussion eingeführt wurden, wären die Niederlande – als "Motor" der europäischen Einigung bekannt – und Frankreich – Land vieler Vordenker – keine ideale Anwendungsfälle. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;i style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;br /&gt;4) Ausgewählte Verfassungsteile werden angewandt.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt; &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Rechtlich wie politisch umsetzbar ist der Vorschlag, Teile der Verfassung herauszulösen und, auf Regierungsebene akkordiert, anzuwenden. Hier ist primär an die Grundrechtecharta zu denken, an den EU-Aussenminister, vielleicht an die verkleinerte EU-Kommission, unter Umständen auch an die verlängerte Ratspräsidentschaft. Solange sich die Änderungen in engen Bahnen bewegen, können sie ohne Zustimmung der Parlamente bzw. der Bevölkerungen umgesetzt werden. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;i style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;5) Es kommt zu einem Austritt der Nein-Staaten.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;i style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Obschon niemand dieses Szenario ins Auge fassen will, könnte es zu einem Austritt derjenigen Staaten kommen, die der Verfassung die Ratifikation verweigern. Ironischerweise sehen die derzeit geltenden Verträge keine Austrittsklausel vor. Diese ist jedoch nach herrschender Meinung aus dem allgemeinen Völkerrecht ableitbar. Wenig vermag hingegen die Meinung zu überzeugen, dass &lt;/span&gt;&lt;span style=""&gt;Frankreich dem europäischen Integrationsprojekt endgültig den Rücken zukehren würde; dazu ist die Grande Nation zu sehr im Denkgefüge der Kooperation verankert. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;i style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;br /&gt;6) Es kommt zu einer Wiederholung der Abstimmung. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Theoretisch denkbar und keineswegs ohne historische Vorbilder wäre eine Wiederholung der Abstimmung in den Nein-Staaten, gegebenenfalls nach einer leichten Änderung der Verfassung. Bereits dreimal sagten Mitgliedstaaten zu europäischen Themen Nein, zweimal wurden die Referenden daraufhin wiederholt. So stimmte Dänemark 1992 gegen den Vertrag von Maastricht und 1993, nach Einführung von "Opt-out-Klauseln", dafür. Irland verweigerte 2001 dem Vertrag von Nizza seine Zustimmung; nach Ergänzung von Schutzbestimmungen für die irische Neutralität wurde der Vertrag 2002 angenommen. Anders verhielt es sich mit der 1954 erfolgten Ablehnung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft durch das französische Parlament; eine Wiederholung fand nicht statt – und noch heute hat die Union keine funktionierende Verteidigungspolitik. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;i style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;br /&gt;7) Die EU-Verfassung wird neu verhandelt. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Sollte das Paket zur Gänze aufgeschnürt werden, würden europaweit ideologische Konflikte aufbrechen. Die „Neuverhandlung“ als rettende Fiktion, die von vielen „pro-europäischen“ Verfassungsgegnern in Frankreich und den Niederlanden verfochten wurde, bleibt wohl unerreichbar. Wie könnte man sich denn vor dem Hintergrund der abweichenden Einschätzung des bestehenden&lt;span style=""&gt;  &lt;/span&gt;Textes auf eine Neufassung einigen? Schon jetzt ist den Briten die Verfassung zu sozial, paternalistisch, staatsmächtig, kurz: französisch; während dessen erachten die Franzosen die Verfassung als zu liberal, modern, globalisitsch, kurz: britisch. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;br /&gt; &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;br /&gt;Die Folgen der Ablehnung&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das französische und das niederländische Nein die Union zurückwerfen; vielleicht sogar um Jahre. Was bedeutet das Nein aber &lt;i style=""&gt;nicht&lt;/i&gt;? Einmal: Das Nein bedeutet kein „Ende Europas“. Weiters: Frankreich wird nicht noch einmal abstimmen, und die Verfassung wird nicht in ihrer Gesamheit neu ausverhandelt werden. Schließlich: Bestimmte Aspekte der Verfassung (wie der Außenminister, der ständige Ratspräsident und die Grundrechtecharta) werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon bald Wirklichkeit werden. Und vor allem: Ein Ende Europas ist keinesfalls zu befürchten, nicht einmal eine Sinnkrise. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Der Umweg, den die EU nun zu gehen hat, ist bedauerlich. Doch wer hätte 1957 gedacht, dass sich eine Wirtschaftsgemeinschaft zu einem gemeinsamen politischen Raum entwickeln würde? Rückschläge sind in der Geschichte von Integrationsprozessen nun einmal zu akzeptieren. Anhand des Beispiels des Scheiterns der WTO-Ministerkonferenz von Cancún ist ersichtlich, dass eine Nachdenkpause einer internationalen Organisation (und eine solche ist die Union in ihrem Kern immer noch) durchaus nützen kann. Die Union hat nun in sich zu kehren und zu überlegen, ob nicht Fehler gemacht wurden. War die Aufnahme der zehn neuen EU-Staaten zu überhastet? Oder lagen die Fehler eher in der Kommunikation zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten? Vielleicht wird die EU auch feststellen, dass es vor allem die Mitgliedstaaten sind, denen Vorwürfe gemacht werden können.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Die beiden Neins – und insbesondere die ihnen vorangegangenen Kampagnen – haben der Zukunftsfähigkeit der europäischen Bürgerinnen und Bürger in Frankreich und in den Niederlanden ein schlechtes Zeugnis ausgestellt; die Neins haben &lt;/span&gt;&lt;span style=""&gt;gezeigt, dass die direkte Demokratie großes Gefahrenpotenzial in sich birgt. Mit einiger Berechtigung kann im Hinblick auf das Wahlverhalten der Franzosen und der Niederländer gesagt werden: Sie wussten nicht, was sie tun. Sie sind Demagogen in die Falle gegangen, haben Halbwahrheiten geglaubt und sich in den Händen der Verfassungsgegner instrumentalisieren lassen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt;Die Referenden haben &lt;/span&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;bewiesen, dass Bevölkerungen schwierige und vielschichtige Fragestellungen nicht zuzumuten sind. Sobald politische Richtungsentscheidungen einen eingehenden Nachdenkprozess voraussetzen, ist das Stimmvolk verweigerungsanfällig. Die Referenden waren ein eindeutiger, wenn auch trauriger, Beweis dafür, dass der Parlamentarismus an Bedeutung zuzulegen hat, wenn intereuropäische Entwicklungen weitergeführt werden sollen. Diese Einsicht könnte zu einem Weniger an Demokratie führen, das pa&lt;/span&gt;&lt;span style=""&gt;radoxerweise jener Tendenz entgegensteht, die durch den Verfassungsvertrag festgeschrieben worden ist. Auch das – die Ent-Emanzipierung der Bevölkerung – haben die Verfassungsgegner zu verantworten. Eines ist jedenfalls sicher: Wenn sie auch die Schlacht gewonnen zu haben scheinen, die Fortentwicklung zu einem immer engeren Europa werden sie nicht aufhalten können. Und das ist gut so. Denn die Geschichte hat uns gelehrt, dass mit Angst keine gute Politik gemacht werden kann. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-111786721064155512?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/111786721064155512/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=111786721064155512' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111786721064155512'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111786721064155512'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/06/zur-zukunft-europas-nach-dem-doppelten.html' title='Zur Zukunft Europas nach dem doppelten Nein'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-111452251441992628</id><published>2005-04-26T15:34:00.000+02:00</published><updated>2005-04-26T15:35:14.420+02:00</updated><title type='text'>Zu Barrosos Europa</title><content type='html'>&lt;p class="MsoNormal"&gt;Es sind oft die Auditorien von Universitäten, die Staatsmänner auswählen, um ihre Visionen der Zukunft zu präsentieren. So auch José Manuel Barroso, Präsident der europäischen Kommision und Zukunftsträger Europas. Am 20. April stellte er an der Universität Genf seine Strategien für ein sicheres, solidarisches, offenes und erfolgreiches Europa vor.&lt;br /&gt;&lt;/p&gt; &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;br /&gt;Besonders auffallend war die geographische Offenheit, die er an den Tag lehnte. Grundsätzlich seien alle Mitgliede des Europarates dazu fähig, Mitglieder der EU zu werden. Allerdings müsse auf die „Aufnahmekapazität“ der Union geachtet werden. Trotzdem: auch Russland ist eines der 45 Europarats-Mitglieder. Eine reale Beitrittsperspektive haben wohl eher Weißrussland, Moldawien und die Ukraine.&lt;span style=""&gt;  &lt;/span&gt;Und er sieht einen Kulturkampf: zwischen jenen, die Europas Potenzial erkennen und es nutzen wollen und jenen, die – aus Unwissen oder falscher Indoktrinierung – Europa den Rücken kehren. Hier seien die Universitäten gefragt, um Aufklärungsarbeit zu leisten.&lt;br /&gt;&lt;/p&gt; &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;br /&gt;Abschließend nahm der Kommissionspräsident noch eine inzwischen berühmte Formulierung des französischen Staatspräsidenten Chirac auf: „N’ayez pas peur!“ – „Habt keine Angst“ vor dem Europa der Zukunft. Diese Angst ist jedoch durchaus berechtigt, denn laut Barroso gibt es keinen Plan B, wenn Frankreich am 29. Mai gegen die neue Verfassung stimmt. &lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-111452251441992628?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/111452251441992628/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=111452251441992628' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111452251441992628'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111452251441992628'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/04/zu-barrosos-europa.html' title='Zu Barrosos Europa'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-111452242848238691</id><published>2005-04-26T15:30:00.000+02:00</published><updated>2005-04-26T15:33:48.486+02:00</updated><title type='text'>Zu Bürgerschutz und Bevormundung</title><content type='html'>&lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt;Wer dieser Tage am Frühstückstisch die &lt;i style=""&gt;Neue Zürcher Zeitung &lt;/i&gt;aufschlägt, läuft Gefahr, seines morgendlichen Speck-Omeletts nimmermehr froh zu werden. Berichtet die bekannte Qualitätszeitung doch in regelmäßigen Abständen, zuletzt unter der Überschrift „Ein roter Punkt für Schokolade“, über die in der Schweiz aktuell stattfindende Debatte um die allgemeine &lt;/span&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Deklarationspflicht für kalorienreiche Nahrungsmittel. „Z&lt;span class="c6"&gt;ur Bekämpfung von Übergewicht“ erwägt der Berner Nationalrat ein Ampelsystem einzuführen und &lt;/span&gt;Konsumenten mit je nach Kaloriengehalt roten, orangen oder grünen Aufklebern auf die „gesundh&lt;span style=""&gt;eitsgefährdende Wirkung“ bestimmter Produkte hinzuweisen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;br /&gt;Das Phänomen des in die Konsumfreiheit des Einzelnen eingreifenden Staates ist – siehe nur die Tabakgesetzgebung – &lt;span style=""&gt;kein Einzelfall. Ungeachtet seiner marktwirtschaftlichen Grundeinstellung sind weltweit Gesetzgeber zu dem Schluss gekommen, dass die direkte und indirekte Beeinflussung des Kaufverhaltens der Normunterworfenen durchaus vertretbar sei. In prononciertem Kontrast zum einstigen liberalen Idealbild des Nachtwächters findet sich der moderne Staat heutiger Prägung nicht mehr damit ab, nur die allgemeine (Lebensmittel-)Sicherheit zu garantieren, sondern füllt vielmehr die Rolle eines vorsorglichen Übervaters aus – oder maßt sie sich an? –, der die Einkaufsliste determiniert.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Gefahrenmeldung in Ampelform&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;Indes wäre es verkürzt, staatliche Gefahrenmeldungen in Ampelform ausschließlich als Oktroi im Gewand der Gesundheitspoltik zu sehen. &lt;span style=""&gt;Maßnahmen zum Schutze und Erhalt der öffentlichen Gesundheit sind legitime staatliche Interessen. Im Schweizer Fall etwa sind die Gründe für den Wunsch nach Kennzeichnung durchaus gewichtig – besser: übergewichtig (wie im Übrigen auch 3&lt;/span&gt;7 Prozent der Eidgenossen) &lt;span style=""&gt;–&lt;/span&gt;: die überschüssigen Kilos wirken sich negativ auf den Staatshaushalt aus. „Folgekosten von jährlich rund 2,7 Milliarden Franken“ sind zu gewärtigen, die vor allem auf Diabetes und anderer ernährungsabhängige Krankheiten zurückzuführen sind. Wenn der Staat daher eine Deklarierungspflicht für kalorienreiche Nahrung dekretiert, legt er sein rechtspolischem Augenmerk nicht nur auf die Volksgesundheit. Das Anbringen von Warnhinweisen im Kalorienminenfeld eines modernen Supermarktes entfließt einem genuin eigenen fiskalischen Interesse an einer gesunden Bevölkerung. Doch ist dieses Interesse moralisch legitimiert und rechtlich durchsetzbar? &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Gehen wir davon aus, dass jeder Person in den Genuss einer allgemeinen Handlungsfreiheit kommt. Diese Feststellung ist religiös wie rechtlich fundiert und findet Ausdruck in der Formulierung, dass die Freiheit des einen dort endet, wo die Freiheit des anderen beginnt. &lt;span style=""&gt;Ausfluss dieser Feststellungen ist einmal, dass e&lt;/span&gt;s wichtig und richtig ist, dass der Staat Regelungen trifft, um Konsumenten vor der tendenziell bestehenden Übermacht der Unternehmen zu schützen (soweit Letztere in die Willensfreiheit Ersterer durch irreführende Werbung eingreifen)&lt;span style=""&gt;; weiters, dass &lt;/span&gt;es die Kernaufgabe des Staate ist, jedem zu ermöglichen, seine Rechte auszuüben (also auch kalorienreiche Lebensmittel zu erwerben, zu besitzen und zu konsumieren)&lt;span style=""&gt;; endlich, dass der Staat in allem seinen Handeln die &lt;/span&gt;Grundrechte in ihrer Gesamtheit zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten hat. In bisherigen Konflikten, wie den legislativen Maßnahmen gegen Tabakkonsum, wurde – zumindest in Kontinentaleuropa – das Primat der Handlungsfreiheit beachtet: die Konsumation von Tabakprodukten wurde nur dort verboten, wo Dritte zu Schaden kommen könnten.&lt;span style=""&gt;  &lt;/span&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;Gerechtigkeitsallmacht auf der Probe&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;Und doch: die Kritik an der teils als pharisäisch empfunden Gerechtigkeitsallmacht eines Gesetzgebers, der urteilt, was gesund und was schädlich sei, und welche potenziell kostenverursachenden Handlung seiner Bürger sozial annehmbar ist und welche legislativ verhindert werden sollte, hat ihre Berechtigung. Zu fragen ist weiters, ob eine, wenn auch wohlgemeinte, staatliche Bevormundung nicht eine Abkehr von der Eigenverantwortlichkeit befördert, von der Unabhängigkeit des Einzelnen? Und weiters: Darf der Staat in einen so wesentlichen Teilaspekt der persönlichen Freiheit, die Konsumfreiheit, qua gesundheitspolitischer Empfehlung regelnd eingreifen, zumal, konsequent zu Ende gedacht, auch ein Verbot kalorienreicher Nahrungsmittel im Regelungsrepertoire des Gesetzgebers steht?&lt;/span&gt;&lt;/p&gt; &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;br /&gt;Abschließend – und mit der Frage nach der Sinnhaftigkeit und Legitimität von Kalorienampeln zum Ausgangsthema zurückkehrend – sei ein Antagonist der politischen Korrektheit zitiert. Dieser sagte einmal, er rauche nur an einem Tag des Jahres: am Weltnichtrauchertag. Ohne einer kalorienreichen Ernährung per se das Wort zu reden, ist es vielleicht an der Zeit, in den nächsten Supermarkt zu gehen und durch einige gezielte Einkäufe den Trend zum Bürgerschutz zu konterkarieren: eine Tafel Schokolade wäre ein guter Anfang. Mit oder ohne roten Punkt.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span lang="DE-CH" style=""&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-111452242848238691?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/111452242848238691/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=111452242848238691' title='1 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111452242848238691'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111452242848238691'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/04/zu-brgerschutz-und-bevormundung.html' title='Zu Bürgerschutz und Bevormundung'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-111415656264940017</id><published>2005-04-22T09:48:00.000+02:00</published><updated>2005-04-22T09:56:02.653+02:00</updated><title type='text'>Zu Recht- und Unrechtschreibung</title><content type='html'>&lt;h1 align="center" style="text-align: center;"&gt;  &lt;/h1&gt; &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;  &lt;/p&gt; &lt;p class="MsoBodyText2" style="text-align: justify;"&gt;Währet den Anfengen, ist man bei Betrachtung der immer wieder aufkeimenden Rechtschreibreformdiskussion versucht zu sagen. Warum dies? Die Diskussion ist ihrem Wesen nachunwissenschaftlich, unreflektiert und unproduk­tiv. Ihre Wendepunkte bilden ein überlebtes Sprachbewusstsein, das Unwissen über sprachliche Entwicklungen und nationalistische Reflexe. Ein Ende der Diskus­sion ist angezeigt. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;  &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Rechtschreibung. Schon der Begriff ist problematisch, indiziert doch sein logisches Gegenteil, die &lt;i style=""&gt;Un&lt;/i&gt;rechtschreibung, ein widerrechtliches Vorgehen des Schreibenden, eine Handlung wider die öffentliche Schreibordnung, ein Verbrechen gegen die Sprachgemeinschaft. Stehen wir davor, fehlerbehaftete Schriftstücke als Beweisstücke vor dem Sprachgerichtshof einzusetzen? Dies wohl nicht, doch befinden sich selbst unter jenen, die in einem Rechtschreibfehler kein deliktisches Vorgehen sehen, Befürworter der Zurücknahme der Rechtschreibreform. Allein: Die aktuelle Debatte ist aus mehreren Gründen entbehrlich.&lt;br /&gt;&lt;/p&gt; &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;br /&gt;Künstlichkeit als Wesenszug&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;    &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style=""&gt; &lt;/span&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;1. Die Diskussion ist künstlich. Losgetreten von durchaus führenden Stimmen des deutschen Medienbetriebes (&lt;i style=""&gt;Süddeutsche Zeitung&lt;/i&gt;, &lt;i style=""&gt;Springer&lt;/i&gt;-Verlagsgruppe, &lt;i style=""&gt;Spiegel&lt;/i&gt;, &lt;i style=""&gt;Bild&lt;/i&gt;), mag sie zwar einerseits auf ehrlicher (wenn auch verfehlter) Fortschrittsbedenklichkeit beruhen, stellt aber andererseits vorwiegend Füllmaterial für das publizistische Sommerloch dar. Letzteres lässt sich an den Reaktionen der Redaktionen ermessen; nur selten ist ein Thema im Feuilleton des deutschen Sprachraums auf soviel Widerhall gestoßen. Vom Rauschen im Blätterwald ist auch Österreich betroffen: von fast täglichen Kommentaren in Qualitätszeitungen, die das Meinungsspektrum in allen Schattierung repräsentieren, bis hin zur gegen die Reform Front machenden &lt;i style=""&gt;Kronen Zeitung&lt;/i&gt;, in der Cato apodiktisch „Schluß damit!“ verkündete und die Rechtschreibreform meinte. &lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;Eines jedoch übersehen die Diskutanten: Sie hinken der Geschichte hinter her. Schul- und Lehrbücher wurden bereits umgestellt, viele Autorinnen und Autoren wenden bereits die neuen Regeln – wenn auch teils widerstrebend – an; in der Sprache der Wirtschaft ist die Reform anerkannt. Dass in Deutschland seitens der Länder die endgültige Entscheidung, ob die Reform nun angenommen werden soll oder nicht, erst bevorsteht, kann nicht gegen die normative Kraft der faktischen Übung der letzten Jahre ankommen. Außerdem werden die Länder im eigenen Interesse nicht die Reform zurücknehmen, wollen sie doch gerade durch die Festlegung der neuen Rechtschreibung ihre Rolle als Kulturhüter unterstreichen und dem Duden seine Position als letztinstanzliche sprachliche Autorität streitig machen. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Reform kommt zu spät, die Reform ist bereits Realität. &lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;br /&gt;&lt;b style=""&gt;Die Debatte und ihre Kinder&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;2. Die Diskussion gebiert Besorgnis erregende Kinder. Die Rechtschreibreformdebatte hat nicht nur Anstoß zu Klarstellungen von Positionen im Bezug auf die Rechtschreibung selbst gegeben, sondern auch sprachpolitische Auswirkungen gezeitigt. Drei Wiener Schriftsteller und ein Sprachwissenschaftler forderten in einem Manifest die Anpassung des Artikels 8 Bundesverfassungsgesetz. Während dessen Absatz 1 gegenwärtig festlegt, dass Staatssprache der Republik die „deutsche Sprache“ ist, wünschen sich die Unterzeichnenden, die Eigenart des Österreichischen verfassungsrechtlich niederzuschreiben. &lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt;H&lt;/o:p&gt;ier ist die Debatte um eine linguistische Ebene zu erweitern: Um die Frage zu beantworten, ob das „Österreichische“ eine eigene „Sprache“ ist oder vielmehr ein Dialekt, eine Varietät des Deutschen, kann mit Shakespeare gesagt werden: Was Ihr wollt. Entscheidend ist, ob die Sprachteilnehmenden die Sprache als Dialekt des Deutschen wahrnehmen (wollen) oder das Österreichische als „Sprache“ konstituieren. Sprachwissenschaftlich relevante Unterschiede zwischen Sprachen und Dialekten bestehen nicht. Im Übrigen ist der Zusammenhang der Frage nach der Eigenständigkeit des Österreichischen mit der Rechtschreibeform enden wollend. &lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;b style=""&gt;&lt;br /&gt;Sprache als Konstruktion&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;3. Die Diskussion ist unwissenschaftlich. Die Mehrheit der Feuilletonisten und Medienmitarbeiter, die sich um die Reformdiskussion bemühen, sehen die Rechtschreibung als etwas Feststehendes an, das verändert wurde und dessen Änderung problemlos rückgängig gemacht werden kann. Sie irren. Sprache ist ein sich ständig veränderndes soziales Konstrukt und gewachsenes kulturelles Produkt, das innerhalb einer Sprachgemeinschaft die Kommunikation erleichtert. Rechtschreibung ist die Einigung der Nutzerinnen und Nutzer einer Sprache, diese kommunikationsfördernd vereinheitlicht zu schreiben; sie orientierten sich an Regeln, um – in dieser Reihenfolge – gute Schulnoten zu erhalten, von der Gesellschaft akzeptiert zu werden, erfolgreich zu sein und – psychologisch – die Bürde der Autonomie abzuwerfen.&lt;/p&gt;     &lt;p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"&gt;Eine natürliche Rechtschreibung, im Sinne einer den Worten innewohnenden korrekten Schreibweise, existiert nicht. Wenn ein Wort als &lt;i style=""&gt;richtig &lt;/i&gt;oder &lt;i style=""&gt;falsch &lt;/i&gt;empfunden wird, ist dies grundsätzlich eine subjektive Einschätzung, die sich aus dem Tradierten und Erlernten nährt. Subjektiv &lt;i style=""&gt;richtig &lt;/i&gt;ist ein Wort dann, wenn es jenen Normen entspricht, die Verfasserin und Verfasser, Leserin oder Leser im Laufe der Ausbildung internalisiert haben. Wird ein Wort &lt;i style=""&gt;neu&lt;/i&gt;, für die Betroffenen mithin &lt;i style=""&gt;falsch&lt;/i&gt; geschrieben, reagieren sie negativ und ablehnend. Dieser natürliche Reflex widerspricht jedoch dem Wesen der Sprache als lebendigem Code und der Rechtsschreibung als dessen Umsetzung. Ihrer Rolle als kulturelles Gedächtnis kann die Sprache – und mit ihr als Hilfsmittel die Rechtschreibung – nur dann gerecht werden, wenn der sprachliche Entwicklungsraum nicht eingeengt wird. &lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoBodyText2"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;   &lt;p class="MsoBodyText2"&gt;Den Rechtschreibkommissionen wird übrig bleiben, den Entwicklungspfeil nachzuzeichnen. Den Bogen halten die Sprechenden fest in Händen. Indes, um einen die aktuelle Diskussion persiflierenden Satz Peter Vujicas im &lt;i style=""&gt;Standard &lt;/i&gt;vom 26.8.2004 aufzunehmen, „aigentlih mysen ale, di das politische sagen haben, ganc besonders in disem land hajlfro daryber sajn, das sih ajn par intelektuele yber nihts anderes erajfern als yber di schriftform ajniger wörter.“ &lt;/p&gt;  &lt;h1 align="center" style="text-align: center;"&gt;&lt;span style="font-size:16;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/h1&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-111415656264940017?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/111415656264940017/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=111415656264940017' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111415656264940017'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111415656264940017'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/04/zu-recht-und-unrechtschreibung.html' title='Zu Recht- und Unrechtschreibung'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-111279803974771812</id><published>2005-04-06T16:32:00.000+02:00</published><updated>2005-04-06T16:33:59.750+02:00</updated><title type='text'>Zu Österreichs Freiheit und der Erinnerung daran</title><content type='html'>Fünf Jahre nach dem 13. März 1938, jenem Tag des Finis Austriae, an dem, abweichend von den frommen Wünschen des weichenden Präsidenten Miklas, Gott Österreich zu schützen nicht vermochte, begann in Moskau die Geschichte der Zweiten Republik. In der Hauptstadt der damaligen Sowjetunion wurde von Vertretern der USA, Großbritanniens, der  UdSSR und Chinas am 1. November die Moskauer Deklaration verabschiedet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese sah im Wesentlichen die Wiedererrichtung Österreichs als selbständige Republik vor, machte Österreich aber "darauf aufmerksam (...), daß es für die Beteiligung am Kriege auf Seiten Hitlerdeutschlands Verantwortung trägt, der es nicht entgehen kann." Ein frühes Zeichen dafür, dass die Rolle Österreichs als Opfer nicht die einzige historische Überlieferung war.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Unabhängigkeit &lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sieben Jahre nach dem Finis Austriae konnte schließlich der Neubeginn gewagt werden: Noch bevor der Zweite Weltkrieg am 7. und 9. Mai 1945 mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht endete, proklamierten Karl Renner (SPÖ), Adolf Schärf (SPÖ), Leopold Kunschak (ÖVP) und Johann Koplenig (KPÖ) als "Vertreter alller antifaschistischen Parteien Österreichs" am 27. April 1945 die Unabhängigkeit Österreichs.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unter Bedachtnahme darauf, dass "der Anschluß des Jahres 1938 (…) durch militärische Bedrohung von außen und den hochverräterischen Terror einer nazifaschistischen Minderheit eingeleitet, (...) einer wehrlosen Staatsleitung abgelistet und abgepreßt (…) worden ist" erklärten sie, dass die "demokratische Republik Österreich" wiederhergestellt und "im Geiste der Verfassung von 1920" wieder zu errichten sei. Trotz "pflichtgemäßer Erwägung" der Moskauer Verantwortungsklausel wurde betont, dass "die nationalsozialistische Reichsregierung Adolf Hitlers (...) das macht- und willenlos gemachte Volk Österreichs in einen sinn- und aussichtlosen Eroberungskrieg geführt hat, den kein Österreicher jemals gewollt hat, (...) zur Bekriegung von Völkern, gegen die kein wahrer Österreicher jemals Gefühle der Feindschaft oder des Hasses gehegt hat (...)."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am Tag der Unabhängigkeitserklärung setzte Renner eine provisorische Staatsregierung  ein. Als  am 1. Mai 1945 mit Verabschiedung des Verfassungs-Überleitungsgesetzes (V-ÜG) das B-VG 1920 in der Fassung von 1929 wieder in Kraft trat, war Österreich wieder in der Lage, einen eigenen Staatswillen zu bilden. Indes sollte es noch zehn Jahre dauern, bis dies ohne Kontrolle der Alliierten geschehen konnte.&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Freiheit&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als eine Delegation unter Bundeskanzler Raab vom 12. bis 15. April 1955 Moskau besuchte, um über die Aufhebung des Besatzungsstatuts zu verhandeln, war das rot-weiß-rote Gemeinwesen nicht zuletzt durch den Marshall-Plan im Aufbruch. Der Weg vom Wiederaufbau zum Wirtschaftswunder war in dieser Geschwindigkeit und mit dieser Konsequenz weltweit ohne Vergleich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf politischer Ebene fehlte nur mehr die "Freiheit" Österreichs, die mit dem Moskauer Memorandum - mit dem die erfolgreiche Delegation nach Versicherung der zukünftigen, immerwährenden Neutralität  zurückkehrte -  in Reichweite rückte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Souveränität &lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am 15. Mai 1955 wurde der Staatsvertrag von Wien  unterzeichnet, in dem die Alliierten anerkannten, dass Österreich "als souveräner unabhängiger und demokratischer Staat" wiederhergestellt sei. In der Präambel wurde einerseits der demokratische Wiederaufbau des Landes gewürdigt, andererseits aber auch betont, dass Österreich als "integrierender Teil Deutschlands" am Krieg teilgenommen hatte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sämtliche "noch offenstehen[den]" Fragen im Zusammenhang mit dieser Teilnahme sollten mit dem Staatsvertrag jedoch einer Regelung zugeführt werden. Historikerkommission und Restitutionsdiskussionen haben noch in unserer Zeit gezeigt, dass dieser Erwägungspunkt keine normative Wirkung zeitigte. Doch zurück ins Jahr 1955: Eindrücklicher als alle Klauseln des Staatsvertrages personalisierte Außenminister Leopold Figl das Gefühl der Stunde, als er verkündete: "Österreich ist frei." Dies geschah übrigens im Marmorsaal und nicht vom Balkon der Hofburg aus, wo er lediglich den signierten Staatsvertrag präsentierte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Rest ist Geschichte. Und in Verbindung mit den genannten Ereignissen durchaus Grund zu feiern. Indes, die Befähigung, die eigene Geschichte kritisch zu evaluieren, sollte gewahrt bleiben und geübt werden, auch - und gerade - in einem Jahr der Erinnerungen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-111279803974771812?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/111279803974771812/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=111279803974771812' title='2 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111279803974771812'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111279803974771812'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/04/zu-sterreichs-freiheit-und_111279803974771812.html' title='Zu Österreichs Freiheit und der Erinnerung daran'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>2</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-111176611061278951</id><published>2005-03-25T16:43:00.000+01:00</published><updated>2005-03-25T16:55:10.620+01:00</updated><title type='text'>Zur Rolle des Common Law im Europa von morgen</title><content type='html'>&lt;strong&gt;I. Einführung&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Europa rückt immer enger zusammen. Politisch – im Rahmen der Europäischen Union, der OSZE, des Europarates–; rechtlich – durch Rechtsvereinheitlichung und bindende Kodifizierungen der genannten internationalen Organisationen–; und wirtschaftlich – durch Postulate der Globalisierung und der sozioökonomischen Kooperation. Die Gesellschaften im Ganzen werden sich tendenziell ähnlicher. Indes erhellt der Blick auf die einzelnen Rechtssysteme die großen – und bleibenenden – Unterschiede zwischen den Staaten Europas. Ein kurzer Blick auf das englische Rechtssystem führt einen kontinentaleuropäischen Juristen etwa zu einer Vielzahl an Fragen – auch an das Recht seines Heimatstaates. Zumal der Blick von außen – will heißen: von einem anderen Rechtskreis – die Erkenntnisfähigkeit des eigenen Rechts, das sich vor der Folie des fremden Rechts eindeutig abhebt, nachhaltig befördern vermag, werden im Folgenden drei kennzeichnende Aspekte des Rechts Englands beleuchtet: seine Rechtsquellen, das staatsrechtliche Fundament und sein Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;II. Eine Landvermessung&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einführend und generell: Eine Landvermessung des englischen Recht – in diese Kontext verstanden als das Recht Englands als Teils des Vereinigten Königsreichs – ist nicht arm an Überraschungsmomenten. Einmal das Fehlen einer geschriebenen Verfassung, der Mangel an Grundrechtsverbürgungen und an Grenzen der Legislativbefugnisse (absolute Parlamentssouveränität); weiters die Abwesenheit geschriebener, allgemeine gefasster Straftatbestände; das Fehlen eines allgemeinen Teils des Zivilrechts (und großer Teile des besonderen Teils, inbesondere standardisierter Vertragstypen wie Werkvertrag, Tauschvertrag und  Dienstvertrag); darüber hinaus das Bestehen eines Höchstgerichts, das gleichzeitig die zweite Kammer der Legislative ist; und schließlich Richter, die Perücken tragen und sich in teils entscheidenden Rechtsfragen auf Urteilsfragemente aus dem 17. Jahrhundert berufen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;III. Geschichte als Rechtsquelle&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Tempel des englischen Rechts ruht auf zwei Säulen: Dem Statutory Law einerseits und andererseits dem Case Law; zu letzerem wiederum sind sowohl das Common Law als auch das System der Equity zu zählen. Common Law – ein Begriff der unter Inkaufnahme einer gewissen Vergröberung zur Kennzeichnung des anglo-amerikanischen Rechtskreis und als definitorisches Gegenstück schlechthin des kontinentaleuropäischen (Civil Law-) Rechtskreis verwendet wird – ist mithin präzise gesprochen nur eine einzelne, wenn auch wohl die bedeutendste, Rechtsquelle. Weitere Rechtsquellen sind reason (Vernunft), convention (Gewohnheitsrecht) und sogenannte Books of Authority wie etwa Cokes Tractatus de Legibus et Consuetudinibus Angliae (1189) und Bractons De Legibus et Consuetudinibius Angliae  (1250).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Statutory Law ist jenes Recht, das im formellen Gesetzgebungsverfahren durch die beiden Houses of Parliament verabschiedet wird. Als Rechtsquelle spielen diese Statutes, auch Acts genannt, eine untergeordnete Rolle.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Case Law beruht, wie der Name ausdrückt, auf einem Präjudiziensystem, das in der stare decisis-Doktrin seinen prägnanten Ausdruck findet: an Enschiedenem ist festzuhalten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein im Instanzenzug übergeordnetes Gericht die Entscheidung aufhebt, sie also overruled, oder wenn vorgebracht wird, dass ein anders gelagerter Sachverhalt vorliegt, der eines abweichenden Urteiles bedarf, mithin distinguishing angewandt wird. Eine Selbstbindung der Gerichte an frühere Urteile wird ebenfalls angenommen; allein das House of Lords als oberstes Gericht fühlt sich seit 1966 nicht mehr an gefällte Entscheidungen gebunden, wenn ein Abweichen vernünftig und angebracht erscheint.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Regelungen des Common Law (‚gemeines Recht’) gehen historisch auf die reitenden Richter des Königs zurück, die durch das Land reisten und Recht sprachen. Sie bereiteten dem System der writs den Boden. Diese schriftlichen Befehle des Monarchen an einen Gerichtsherren, eine prozessuale Maßnahme zu ergreifen, bilden den Kontaktpunkt zur Equity (aequitas, lat: Billigkeit), die immer dann angesprochen wurde, wenn einem Untertan im Rahmen der formularmäßigen writs der Rechtsweg versagt geblieben war. Hatte sich eine Equity-Regel entwickelt, musste das Common Law im Konfliktfall zurückstehen: „Equity shall prevail“ lautete die Maxime, die schon 1615 im Fall des Earl of Oxford herausgearbeitet worden war.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;IV. Das Problem des souveränen Parlaments&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch der verfassungsrechtliche Aufbau Englands weist interessante Besonderheiten auf. Mangels einer einheitlichen schriftlichen Verfassungsurkunde besteht das staatliche Fundament Großbritanniens aus einzelnen Dokumenten: Zu diesen gehören richtungsweisende Urkunden wie die Magna Charta Libertatum (1215), die Petition of Rights (1627), der Habeas Corpus Act (1679) und die Bill of Rights (1689). Daneben bestehen noch staatsorganisations- und staatskrichenrechtlich relevante Regelungen in dem Act of Settlement (1701), dem Scottish Union Act (1706), der Emancipation Act (1829) und dem Statute of Westminster (1931). Die Rolle der beiden Houses des Parlaments wurde in den Acts of Parliament von 1911 und 1949 ausgestaltet. Ein jüngeres Dokument mit verfassungsrechtlichem Charakter stellt der Human Rights Act (1998) dar, mit dem die EMKR ins englische Recht transformiert wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seit der französischen Revolution ist die Quelle aller Staatsgewalt definitionsgemäß Inhalt einer jeden Verfassung. So sieht etwa Artikel 1 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes vor, dass alles Recht der Republik vom Volk ausgeht. Hier scheiden sich der englische und die kontinentaleuropäischen Geister. Ein vergleichbare definitorische Positionierung des Volkes als pouvoir constituant, wie sie in Grundzügen seit der griechischen Klassik und verfeinert seit dem Rationalismus für eine Demokratie als begriffsnotwendig erachtet wurde, sieht das englische Recht nicht vor. In England geht alles Recht vom Parlament aus; es gilt der Grundsatz der Parlamentssouveränität. Das Konzept elementarer, legislative Akte ex ante beschränkender Grundrechte, das in einer Verfassung regelmäßig verbürgt ist, ist in England unbekannt. Nicht das Volk ist vor dem Parlament zu schützen, sondern das Parlament vor der Krone.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Entscheidend hiefür war die Bill of Rights (1689), in der sich das Parlament bedeutende Freiheitsrechte sicherte; sich sicherte und nicht den Bürgern. Diese blieben den Monarchen untertan und wurden nicht zu Trägern der Staatsgewalt. Dies verblieb allein beim Parlament, genauerr: bei der einfachen Mehrheit des House of Commons. Dieser absoluten Souveränitäit setzt seit dem Beitritt des Vereinigten Königsreichs zur EU das Gemeinschaftsrecht, vermittels der European Communities Acts, und seit dem Beitritt zur EMRK das Konventiosrecht über den Human Rights Act 1998 gewisse Grenzen. Vor diesem historischen Hintergrund erst lassen sich viele Eigenheiten des englischen Rechts begreifen. So scheitert die Idee absoluter Eigentumsrechte an Grundstücken am – grundsätzlich – noch immer bestehenden Eigentum der Krone am englischen Boden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Erwähnenswert ist auch, dass der Privy Council als letztes Berufungsgericht einzelner Commonwealth-Staaten, noch nach dem Beitritts des Vereinigten Königreichs zur EMRK, die in ihrem ?. Zusatzprotokoll die Todesstrafe verbietet, über die Zulässigkeit von Todesurteilen absprechen musste. So hat er etwa die unbedingte Todesstrafe für alle Drogendelikte als verfassungswidrig erklärt, wohlgemerkt: lediglich die unbedingte für alle Delikte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;V. Die Crux mit dem Gemeinschaftsrecht&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1.1.1973 Mitglied der Europäischen Gemeinschaften. Die gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen wurden mit dem European Communities Act von 1972 in der Fassung späterer Amendmenct Acts umgesetzt. In seiner zentralen Vorschrift bestimmt der Act, dass das Gemeinschaftsrecht Teil des englischen Rechts ist und von den Gerichten zu beachten ist. Während diese Vorschrift durchaus dem Geist von Costa/ENEL zu enstprechen scheint, konfligiert das mit dieser Grundlagenentscheidung in das Gemeinschaftsrecht eingeführte Prinzip des Vorranges des Gemeinschafsrechts mit der absoluten Parlamentssouveränität. Englsiche Lehre und Rechtssprechung haben eine Lösung gewählt, deren Gemeinschaftskonformität zweifelhaft ist: Widerspricht ein parlamentarischer Act dem Gemeinschaftsrecht, hat das Gericht zu prüfen, ob der Act eine Änderung der European Communities Acts intendiert oder ob dies dem Gesetzgeber nicht zuzusinnen ist. Wollte das Parlament mit einem Act den European Communities Act ändern, so geht der neue Act vor; war dies nicht der Fall, widerspricht der ‚neue’ Act dem European Communities Act und der Vorrang des Gemeinschaftsrechts bleibt gewahrt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;VI. Fazit&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsharmonisierung und Einheitsrecht sind oft gehörte Schlagwörter, die als Tragepfeiler der jurisitschen Zukunftsentwicklung fungieren sollen. Doch bevor dies geschehen kann, sind die nach wie vor bestehenden, historisch gewachsenen Unterschiede zwischen Europas Rechtssystemen kritisch zu analysieren. Common Law hat einen fest Platz in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung in Staaten mit Civil Law-Tradition einzunehmen. Die Bedeutung des Common Law – namentlich im Rahmen der Europäischen Union im Kleide des Case Law – ist im Wachsen; eine fundierte Lehre seiner Prinzipien, Grundsätze und Institutionen fehlt indes noch.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-111176611061278951?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/111176611061278951/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=111176611061278951' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111176611061278951'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111176611061278951'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/03/zur-rolle-des-common-law-im-europa-von.html' title='Zur Rolle des Common Law im Europa von morgen'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-111176536453372327</id><published>2005-03-25T16:35:00.000+01:00</published><updated>2005-03-25T16:42:44.543+01:00</updated><title type='text'>Zu Rassismus und Intoleranz als Problem und Auftrag</title><content type='html'>Stellen Sie sich vor: Ein &lt;a href="http://www.coe.int/ecri"&gt;Expertenkomitee&lt;/a&gt; des Europarates veröffentlicht einen &lt;a href="http://www.coe.int/t/E/human_rights/ecri/1-ECRI/2-Country-by-country_approach/Austria/Autriche%203e%20rapport%20-%20allemand%20-%20cri05-1.pdf"&gt;Bericht&lt;/a&gt; über Rassismus und Intoleranz in Österreich – und nur wenige nehmen  davon Kenntnis. Ein Unterlassen zweifellos, zumal es durchaus von Vorteil wäre, die vorgestellten Lösungsstrategien zumindest wahrzunehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am 15. Februar 2005 hat die Europäische Kommission gegen Intoleranz und Rassismus (ECRI) ihren dritten Bericht über Österreich veröffentlicht. Während das Expertenkomitee des Europarates „Fortschritte in einigen … Bereiche[n]“ feststellte, betonte es, dass andere Empfehlungen, die in vorigen Berichten formuliert worden waren, weiterhin ihrer Umsetzung harrten. Obwohl die Empfehlungen der Experten reale Konfliktherde aufzeigen, ist der Bericht auf wenig Resonanz auf der politischen Bühne und enden wollendes Interesse seitens der Zivilgesellschaft gestoßen. Ein Grund dafür ist das Informationsdefizit, das in Bezug auf ECRI festzustellen ist; dieses ist zu beheben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Unterwegs zu einem toleranteren Europa&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;ECRI geht zurück auf die Erklärung von Wien vom 9. Oktober 1993, in der sich die Mitglieder des Europarates, der dieses Jahr seinen 55. Geburtstag feiert, zu einem konzertierten und wirkungsvollen Vorgehen gegen die größten Gefahren des kooperativen gesellschaftlichen Miteinanders verpflichteten. Die im Anschluss an die Erklärung gegründete Kommission wacht über die Einhaltung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbürgten Menschenrechte, insofern diese von den Phänomenen des Rassismus, der rassische Diskriminierung, der Xenophobie, des Antisemitismus und der Intoleranz gefährdet sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Neben der Formulierung von Grundsatzempfehlungen (General Policy Recommendations), in denen Aktionen zu Förderung der Toleranz vorgezeichnet und politische Weichenstellungen eingefordert werden, nehmen Länderberichte den Hauptteil der Tätigkeit von ECRI ein. Jedes Jahr werden neun bis zehn Länder besucht; über jedes Land wird alle vier bis fünf Jahre  berichtet. Ziel jedes Berichtes ist es, ein möglichst genaues Bild der Situation wiederzugeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An die Sichtung nationaler und internationaler Unterlagen schließt ein Kontaktbesuch im untersuchten Land an, in dessen Rahmen Gespräche mit staatlichen und nichtstaatlichen Stellen ( darunter auch nicht regierungsgebundene Organisationen und Interessenvertretungen), geführt werden und der seinen Abschluss in einem vertraulichen Gespräch mit den staatlichen Behörden findet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die inzwischen dritte Berichtsrunde, in die auch der Bericht über Österreich fällt, sollte prüfen, ob und inwiefern Empfehlungen in vorangegangenen Berichten Folge geleistet wurde und welche konkrete Maßnahmen Beanstandungen gezeitigt haben. Ein besonderes Augemerk wurde auf „spezielle Probleme“ gelegt, die von Staat zu Staat variieren. Der Bericht erstreckt sich auf die Situation in Österreich bis zum 25. Juni 2004. Allein: er hat nichts an Aktualität eingebüßt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine umfassende Gesamtschau der Kommentare, Kritikpunkte und Empfehlungen des Berichts würde den Rahmen dieses Artikels sprengen; indes erhellt auch eine repräsentative Auswahl erreichte Verbesserungen und grenzt bestehende Problemfelder ab.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Positive Schritte und negative Entwicklungen&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als positive Entwicklung wertet ECRI, dass Schritte gesetzt wurden, um das Verhalten von Beamten des Gesetzesvollzugs gegenüber Nichtstaatsbürgern und Angehörigen anderer Minderheitengruppen zu verbessern: dazu gehörten Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger Gewaltanwendung, die Förderung der Menschenrechtserziehung die Ausbildung für die Polizeitätigkeit in einer multikulturellen Gesellschaft. Weiters hob ECRI die „richtunggebende“ Tätigkeit des Menschenrechtsbeirats, die Fortschritte bei der Menschenrechtserziehung in Schulen und das Antidiskriminierungsgesetz hervor.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Nicht oder nur teilweise umgesetzt“ wurden hingegen Empfehlung im Bereich der Asylpolitik. Vielmehr brachte der Bericht zum Ausdruckt, dass sich durchgeführte Maßnahmen „sehr negativ“ auf die Unterstützung für Asylwerber in der Öffentlichkeit ausgewirkt haben. Die öffentliche Debatte zu Asylfragen sie „sowohl auf politischer Ebene als auch in den Medien oft durch rassistische und fremdenfeindliche Untertöne gekennzeichnet“. Weiters führte ECRI an, dass Rassismus und Rassendiskriminierung „in vielen noch immer das tägliche Leben der Angehörigen von Minderheitengruppen“ beeinträchtigen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;ECRI empfiehlt den österreichischen Behörden, das allgemeine Diskriminierungsverbot des 12. Zusatzprotokolls zur EMRK zu ratifizieren, sowie die nationale Gesetzgebung zur Bekämpfung des Rassismus weiter auszubauen. Von besonderer Bedeutung sei die Unterbindung einer rassistischen und fremdenfeindlichen Ausdrucksweise in der öffentlichen Debatte und die Setzung von Maßnahmen zur Verringerung bestehender Ungleichheiten von österreichischen Staatsbürgern und Nicht-EU-Bürgern betreffend Beschäftigung und Bildung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Ethnisierung von Verbrechen&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als besonders kritisch erachtet ECRI die Meinungsmache mancher Medien. Er stellt fest, dass Medienberichte über Zuwanderungs- und Asylfragen teilweise im „Ton des Sensationsjournalismus“ gehalten sind und diagnostiziert „mit Sorge“ eine „gewisse ‚Ethnisierung’ von Verbrechen …, wobei insbesondere Schwarzafrikaner mit Drogenhandel und Osteuropäer mit bestimmten Formen des organisierten Verbrechens in Verbindung gebracht werden.“ ECRI empfiehlt den österreichischen Behörden, den Medien zu vermitteln, dass sie eine proaktive Rolle bei der Bekämpfung eines Klimas der Feindseligkeit und der Ablehnung gegenüber angehörigen von Minderheitengruppen spielen sollten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie schon im zweiten Report – dort mit der Kernaussage, dass die Wahlerfolge der FPÖ nicht nur auf deren Äußerungen in Bezug auf Ausländern und Asylwerber zurückzuführen sei –, hat Österreich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Bericht einen staatlicher Standpunkt beizuheften. Die Regierung weist eingangs darauf hin, dass genauere Auskünfte zu einzelnen Vorwürfen vorteilhaft wären und geht dann auf bestimme Kritikpunkte einzeln ein. Im Hinblick auf die Situation der Medien wird etwa eingeräumt, dass der Österreichische Presserat zur Zeit kein effektives Steuerungselement darzustellen vermag.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Stützpfeiler der europäischen Sicherheitsarchitektur&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als eines der Instrumente des internationalen Menschenrechtsschutzes, das nicht auf Berichte der Staaten zurückgreift, nimmt ECRI eine besondere Stellung in der europäischen Menschenrechtsarchitektur ein. Die in seinen Berichten verwendeten Formulierungen sind – im Gegensatz zu Schlussfolgerungen oder Empfehlungen anderer, politischer Kommissionen des Europarates – undiplomatisch präzise und eindringlich prägnant. Gleichwohl wurden die Empfehlungen nicht von der Öffentlichkeit rezipiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dieses fehlende Problembewusstsein seitens Politik und Zivilgesellschaft ist sehr kritisch zu beurteilen. Zumal gute Argumente dafür sprechen, dass eben jenes konsequente Auftreten gegen Rassismus und Intoleranz, welches ECRI von den Staaten einfordert, durch eine Bewusstseinsbildung der Bevölkerung effektiver und nachhaltiger gewärtigt werden kann als durch staatliche Aktivitäten Intoleranz muss im Rahmen einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung thematisiert werden. Schweigen im Lande ist nicht zielführend; weder im Hinblick auf den nächsten Bericht noch im Lichte eines Europas der Menschenrechte.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-111176536453372327?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/111176536453372327/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=111176536453372327' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111176536453372327'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111176536453372327'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/03/zu-rassismus-und-intoleranz-als.html' title='Zu Rassismus und Intoleranz als Problem und Auftrag'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-111140009335794681</id><published>2005-03-21T10:00:00.000+01:00</published><updated>2005-03-21T11:14:53.366+01:00</updated><title type='text'>Zu Lebensschutz und Anlassgesetzgebung: die „Bill for the relief of the parents of Theresa Marie Schiavo“</title><content type='html'>Montag, der 21. März 2005: Nachdem der Senat, das Oberhaus des amerikanischen Kongresses, bereits am Tag zuvor, einem Sonntag, der „Bill for the relief of the parents of Theresa Marie Schiavo“ zugestimmt hatte, passierte der Gesetzesentwurf  in den frühen Morgenstunden das House of Representatives. Mit der noch am Vormittag vollzogenen Unterschrift des Präsidenten, trat das Gesetz in Kraft. Ein Gesetz, das eng mit dem Schicksal der 41-jährigen Terri Schiavo verbunden ist und in dem eine Kontroverse ihren Ausdruck findet, die wie wenige zuvor die sozioreligiösen und juristischen Bruchlinien in den Vereinigten Staaten offenbart hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als Lehrbuchbeispiel für das Konzept „Anlassgesetzgebung“ erweist sich das Vorgehen der Legislative als sehr instruktiv; offenbaren doch gerade Extremfälle, wes Geistes Kind die staatlichen Gewalten sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach einem zur Erhellung der bestehenden Problemlagen unerlässlichen Blick auf die Vorgeschichte, wird im Folgenden eine kritische Analyse des gesetzgeberischen Tätigwerdens unternommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Die Vorgeschichte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Zentrum der Debatte steht Terri Schiavo,  die vor 15 Jahren aufgrund eines Herzstillstandes extensive Gehrinschäden erlitt. Seit damals befindet sie sich in einem „persistent vegetative state“ und wird durch eine Magensonde ernährt. Schiavos Ehemann Michael beantragte, dies zu entfernen und argumentierte, dass seine Frau – die keine schriftliche Erklärung über gewollte Sterbehilfe hinterlassen hatte –lebensverlängernde Maßnahmen nicht gewollt hätte. Schiavos Eltern hingegen wandten sich gegen die Absetzung der künstlicher Ernährung und appellierten über die Medien an US-Präsident Bush, ihre Tochter zu „retten“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die juristische Dimension des Falles setzt bei einem Beschluss des Bezirksrichters Greer vom 17. September 2003 ein, der auf Antrag von Micahel Schiavo die Entfernung der Magensonde anordnet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am 21. Oktober desselben verabschiedete des Parlament von Florida das Gesetz SB35e, besser bekannt als „Terri's Law“, das die Beendingung der künstlichen Ernährung der Kranken für rechtswidrig erklärte. Dem Gesetz folgte einen entsprechende Executive Order des Gouverneurs von Florida, Jeb Bush.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am 23. September 2004 entschied der Supreme Court von Florida, dass das „Terri’s Law“ und die darauf basierende Executive Order wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verfassungswidrig seien. Das Gesetz “violate[d] the fundamental constitutional tenet of separation of powers” zwischen Exekutive, Judikative und Legislative.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am 16. März 2005 verneinte das Bundesberufungsgericht für den 2nd Circuit seine Kompetenz, gegen die (erneut von Michael Schiavo beantragte) Entfernung der Sonde einzuschreiten. Noch am selben Tag beantragten die Eltern der Kranken eine Emergency Motion vor dem U.S. Supreme Court; diese wurde vom Höchstgericht abgelehnt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am 25. Februar 2005 setzte das zuständige Bezirksgericht den 18. März 2005 als jenen Tag fest, an dem Terri Schiavos Sonde entfernt zu werden hatte. Kurz darauf begannen die Verhandlungen im Congress, die in der am 21. März 2005 erfolgten Verabschiedung einer „&lt;a href="http://news.findlaw.com/hdocs/docs/schiavo/bill31905.html"&gt;Bill&lt;/a&gt; for the relief of the parents of Theresa Marie Schiavo“ kulminierten, welche Bundesgerichte für Anträge der Eltern Terri Schiavos im Hinblick auf die Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung für kompetent erklärt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Die Bill&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus Section 1 der oben erwähnten Bill, einem Absatz, der zweifellos Geschichte schreiben wird, ergibt sich klar der Einzefallcharakter des Gesetzes:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„The United States District Court for the Middle District of Florida shall have jurisdiction to hear, determine, and render judgment on a suit or claim by or on behalf of Theresa Marie Schiavo for the alleged violation of any right of Theresa Marie Schiavo under the Constitution or laws of the United States relating to the withholding or withdrawal of food, fluids, or medical treatment necessary to sustain her life.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3. Die Kontroverse&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Während sich die Verfechter einer legislativen Intervention den „Lebensschutz“ auf die Fahnen hefteten, kritisierten die Gegner des Aktes die fehlende Gewaltentrennung und die emotionalisierte Grundierung der Abstimmung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;US-Präsident George W. Bush brachte zum Ausdruck, dass es die Pflicht der Gesellschaft und der Gerichte sei, in Zweifelsfällen „a presumption in favor of life“ zu haben; diese Vermutung sei „especially critical for those like Terri Schiavo, who live at the mercy of others.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch wenn die Signale der Demokraten widersprüchlich waren – und eine Mehrheit der demokratischen Abgeordneten und Senatoren für das Gesetz stimmte, konnte die &lt;a href="http://www.nytimes.com/2005/03/21/politics/21debate.html?pagewanted=2&amp;ei=5094&amp;amp;en=63c824cee2244482&amp;hp&amp;amp;ex=1111467600&amp;partner=homepage"&gt;New York Times&lt;/a&gt; vom 21. März 2005 Nancy Pelosi, die ranghöchste Demokratin im House of Representatives, zitieren, die mit kritischen Worten zur „constitutionally dubious legislation“ Stellung nahm: die Aktion sei „highly irregular and an improper use of legislative authority.“ Andere demokratische Kritiker brachten vor, dass das Gesetz eine „violation of the separation of powers“ sei, „unseemly and infused with politics.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;4. Die Problematik der Anlassgesetzgebung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Vorwurf der Poltisierung der Gesetzgebung ist bei objektiver Betrachtung schwerlich aufrecht zu erhalten. Fest steht, dass es – von rein technischen Regelungen wie etwa im Chemierecht abgesehen – kaum Gesetze gibt, die nicht „infused with politics“ sind. Es ist nachgerade die Kernaufgabe der Politik, Regelungen zu treffen, die das Verhalten der Normunterworfenen regeln. Gesetzes sind in Recht gegossene Politik.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Frage nach der Legitimtät der Anlassgesetzgebung hat eine Stufe früher – besser: höher – anzusetzen: bei der Frage nach der Qualität des Anlasses, der Motivation des Gesetzgebers. Naturgemäß hat jedes Gesetz einen Anlass. Aus Gründen der definitorischen Klarheit sollte von Anlassgesetzgebung daher erst gesprochen werden, wenn ein bestimmtes Ereignis – ohne dass dass sich mehrere Anlässe zu einer veritablen sozialen Problemlage verdichten und ohne dass qua intensiver rechtlicher Reflexion ein ganzheitlicher politischer Meinungsbildungsprozess durchgeführt wird – zu einer Regelung führt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine sozialadäquate Hintanhaltung unerwünschter Entwicklungen ist durchaus vom legislativen Kompetenzbereich gedeckt; doch binnen kürzester Zeit aus primär moralischen Gründen, Gesetze zu verabschieden, die auf Einzelpersonen zugeschnitten sind, ohne das wertvolle und qualitätssicherende, dem Gesetzwerdungsprozess in der Regel immanente, retardierende Moment der kritischen politischen Diskussion zu beachten; den Beschluss eines bundesstaatlichen Gerichts in der Sache aufzuheben; die medial hochgespielten Emotionen als Poltikauftrag zu misinterpretieren; die föderalistischen Grenzen zwischen Gesamtstaat und Bundestaat ebenso zu überschreiten wie jene der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Jurisdiktion; mithin ein Gesetz zu verabschieden, dessen Qualiät und Verfassungskonformität ex ante hochgradig zweifelhaft ist, lässt sich kaum mit den Auftrag des Gesetzgebers vereinbaren. Außer dieser wird derart interpretiert, wie es Senator Frist anlässlich des Verabschiedung tat. Es lägen außergewöhtnliche Umstände vor und das Fundament selbst „of human values and virtues“ werde in Frage gestellt: „the sanctity of human life.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;5. Fazit&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Argumente gegen Anlassgesetzgebung im Allgemeinen und die legislatorischen Interventionen im Fall Schiavo im Besonderen, können entlang der oben vorgezeichneten Linien entwickelt werden. Sie aufzuzeigen ist wichtig, denn nur wenn die Abgeordneten wahrnehmen, dass ihre Aktivitäten – auch in der Domäne des „Lebensschutzes“ kritisch hinterfragt werden, könnten sie geneigt sein, auch Gesetzesvorlagen, bei deren Verabschiedung sie unter intensiven zeitlichen und medialen Druck stehen, kritisch zu hinterfragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zwischen in emotionalisierten Abstimmungen produzierter Anlassgesetzgebung und verfassungswidrigen Legislativakten besteht oft ein Kausalzusammenhang. Dies ist das Substrat, das aus dem Fall Schiavo destilliert werden sollte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einsicht in sämtliche in diesem Artikel erwähnten Dokumente, die neue Bill inbegriffen, kann auf der juristischen Webplattform FindLaw genommen werden, die eine hervorragende &lt;a href="http://news.findlaw.com/legalnews/lit/schiavo/index.html"&gt;Materialsammlung&lt;/a&gt; zusammengestellt hat.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-111140009335794681?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/111140009335794681/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=111140009335794681' title='2 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111140009335794681'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111140009335794681'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/03/zu-lebensschutz-und-anlassgesetzgebung.html' title='Zu Lebensschutz und Anlassgesetzgebung: die „Bill for the relief of the parents of Theresa Marie Schiavo“'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>2</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-111096437038258285</id><published>2005-03-16T09:43:00.000+01:00</published><updated>2005-03-16T10:12:50.386+01:00</updated><title type='text'>Zur Bereitschaft von Staaten, sich dem internationalen Recht zu unterwerfen</title><content type='html'>Einer der fundamentalen Grundsätze des internationalen Rechts ist das Prinzip der souveränen Gleichheit, das in in Art. 2 Nr. 1 der Charta der Vereinten Nationen, nachgerade die „Verfassung“ der Völkerrechtsgemeinschaft, prägnanten Ausdruck findet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dieses Prinzip besagt im Wesentlichen, dass jedem Staat – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Macht und ungeachtet der Größe seines personellen Substrates – die Rolle eines gleich- und eigenberechtigten Akteurs auf der Weltbühne zukommt. Will heißen, in rechtliche Begriffe gegossen: alle Staaten der Welt sind einander gleich in souveränen Rechten und Pflichten Dies trifft grundsätzlich auch auf jene Regelungen zu, die in einem völkerrechtlichen Konfliktfall zur Anwendung kommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Gleichbehandlung ist fürwahr ein hehres Prinzip; indes erweist es sich als schwierig, dieses im Anspruchswege durchzusetzen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Behandlung von Parteien vor internationalen Instanzen nicht nur vom Prinzip der souveränen Gleichheit geleitet wird. Aus aktuellem Anlass sei einer der anderen Grundsätze internationaler Beziehungen herausgegriffen und anhand eines Falles substantiiert: die voluntas etatis, die Bereitschaft eines Staates, sich dem internationalen Recht zu unterwerfen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie Adam Liptak, ein Journalist der New York Times, &lt;a href="http://www.globalpolicy.org/intljustice/icj/2005/0310usicjwithdraw.htm"&gt;berichtet&lt;/a&gt;, hat die Regierung der Vereinigten Staaten beschlossen, dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag die Jurisdiktionsgewalt über Konflikte über Bestimmungen der Wiener Konvention zu konsularischen Beziehungen zu entziehen. Zwar brachte die US-Regierung anlässlich der Mitteilung des Rückzugs ihrer Unterwerfungserklärung zum Ausdruck, dass sie sich weiterhin an die genannte Konvention gebunden fühle, doch wirft das Vorgehen legitime Fragen auf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dies primär, da die Entscheidung in eingem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit einem Urteil des IGH gesehen werden muss, der den USA 2004 vorgeschrieben hatte, 51 mexikanischen Staatsbürgern, die in Amerika zu Tode verurteilt worden waren, wegen Verstößen gegen das Recht der konsularischen Beziehungen, neue Anhörungen zu gestatten. Liptak zitiert einen Peter J. Spiro, einen Professor der juristischen Fakultät der University of Georgia, der die Vorgehensweise als "sore-loser kind of move" abqualifizierte:  "If we can'twin, we're not going to play."&lt;br /&gt;Von 1946 bis 1986 hatten die Vereinigten Staaten eine generelle Unterwerfungserklärung im Hinblick auf die Jurisdiktionsbefugnis ratione materiae des IGH aufrechterhalten. Im Gefolge der Verurteilung im Nicaragua-Fall zog  die Regierung diese jedoch zurück; derzeit akzeptieren die USA den IGH als Rechtssprechungsorgan im Bezug auf etwa 70 Konventionen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Interessant ist auch das Verhältnis bundesstaatlicher Institutionen zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen des Gesamtstaates. Liptak erwähnt das Statement eines Vertreters des Attorney Generals jenes Staates, in dessen Gefängnissen sich die meisten vom IGH-Urteil betroffenen mexikanischen Staatsbürger befinden: Texas.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"The State of Texas believes no international court supersedes the laws of Texas or the laws of the United States.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Meinung ist völkerrechtsdogmatisch schwerlich aufrecht zu erhalten. Durch die IGH-Statutengemäße Unterwerfung der USA, hat sich der Bundesstaat dazu bekannt, jedes Urteil zu respektieren und durchzuführen. Allerdings hat schon der Fall LaGrand gezeigt, dass innerhalb eines Staates unterschiedliche Niveaus an völkerrechtlicher Sensibilität gewärtigt werden können. Auch damals war Stein des Anstoßes ein Verstoß gegen das Konsularrecht; auch damals wurde die Todesstrafe für ausländische Staatsbürger thematisiert; auch damals weigerte ein Bundesstaat die Jurisdiktionsbefugnis des IGH anzuerkennen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Gleichheit – wiewohl von großer Bedeutung – gerade bei internationalen Konflikten von einem weiteren zentralen Bauelement des Völkerrechts ergänzt und, teilweise, verdrängt wird: der Bereitschaft der Staaten, sich einer rechtssprechenden Autorität zu unterwerfen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-111096437038258285?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/111096437038258285/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=111096437038258285' title='1 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111096437038258285'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111096437038258285'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/03/zur-bereitschaft-von-staaten-sich-dem.html' title='Zur Bereitschaft von Staaten, sich dem internationalen Recht zu unterwerfen'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-111087595796311350</id><published>2005-03-15T08:57:00.000+01:00</published><updated>2005-03-15T09:39:17.966+01:00</updated><title type='text'>Zur Verantwortung von Verfassungsrichtern</title><content type='html'>Heute melden österreichische Zeitungen, dass der erst Ende Jänner angelobte Verfassungsrichter Wolfgang Burtscher aus familiären Gründen seinen Rücktritt angekündigt hat. Dies wirft ein schlechtes Licht auf das österreichische Höchstgericht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unabhängig vom konkreten Fall drängt sich in diesem Zusammenhang die Frage auf, warum die Institution Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Vergleich zu anderen Höchstgerichten - zu denken wäre etwa an der US Supreme Court, das englische House of Lords, aber auch an das Karlsruher Bundesverfassungsgericht - so  wenig Prestige besitzt?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Gründe dafür sind mannigfaltig. Drei seien exemplarisch herausgegriffen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Mangelnde Effektivität&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hohe Landespolitiker weigern sich standhaft, rechtskräftige Urteile des VfGH umzusetzen. Dies zeitigt negative Folgen für das Höchstgericht, das - wie jede rechtssprechende Instanz - nur dann als glaubwürdig wahrgenommen wird, wenn seine Urteile eine tatsächliche Wirkung zeitigen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Fehlende Entwicklungspotenziale&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtswissenschafter - zumal auf höchster Ebene - sind tendenziell gesellschaftliche Vorposten. Sie stellen bestehende Regelungen in Frage und messen sie an der Verfassung und ihren Baugesetzen. Der VfGH hat oft schwierige Streitfragen zu entscheiden und umstrittene Grenzen zu ziehen. Natürlich wird es - und soll es sogar - zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Verfassungsrichtern kommen. Ihre Meinungsvielfalt ist eine Bereicherung. Jedoch besteht keine Möglichkeit, diese Vielfalt in der Enderledigung der Rechtssache abzubilden. Dissenting opinions zu formulieren, ist beim VfGH nicht möglich. Dabei haben rechtshistorische Forschungen in mehreren europäischen Ländern gezeigt, dass diese Mindermeinungen oft künftige Richtungsänderugnen vorausahnen und sensible Fühler kommender Entwicklungen sind. Mangelns dissenting opinions wird den in der Abstimmung unterlegenen Richtern die Möglichkeit genommen, ihre Meinung zu formulieren. Das ist ein klarer Verlust für das Recht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3. Mangelnde Entscheidungsfreudigkeit&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ohne einer richterlichen Rechtsfortbildung kritiklos das Wort zu reden, sollte doch angemerkt werden, dass Höchstgerichte - weltweit - die entscheidenden Fragen der Gegenwart oft vor der Legislative behandeln. Und dies selbst in Staaten, die nicht auf Präjudizien als Rechtsquelle zurückgreifen. Von Rassentrennung bis zur positiven Diskriminierung, von "wrongful life" bis Euthanasie, Höchstgerichte können - und sollen - gesellschaftliche Richtungsentscheidungen treffen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Natürlich, ein Caveat ist angebracht: Vom pouvoir constituant (dem Volk) legitimiert sind primär die Parlamente. Ihnen jedoch die Verantwortung für das Staatswohl zu überlassen, scheint in der postmodernen Welt mit ihrer medialisierten Konfliktkultur nicht risikolos zu sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Höchstgerichte stehen etwas abseits der politischen Polemik des Alltags. Aus dieser Position sehen sie die gesellschaftlichen Entwicklungen mit etwas mehr Distanz und - so ist zu hoffen - Verantwortungsbewusstsein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Fazit: Die Nachbesetzung von Burtschers Posten kommt der Bundesregierung zu. Es ist zu hoffen, dass der nächste Kandidat (die nächste Kandidatin) im Lichte obiger Erwägungen zur Konstanz und Effektivität der höchstgerichtlichen Rechtssprechung beiträgt.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-111087595796311350?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/111087595796311350/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=111087595796311350' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111087595796311350'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111087595796311350'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/03/zur-verantwortung-von.html' title='Zur Verantwortung von Verfassungsrichtern'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-11441796.post-111082125162520752</id><published>2005-03-14T18:17:00.000+01:00</published><updated>2005-03-14T18:27:31.630+01:00</updated><title type='text'>Zur Bedeutung des Rechts in der Welt - Mission dieses Blogs</title><content type='html'>Das Recht (und sein ungeliebter, aber begriffsnotwendiger Gegenpart, das Unrecht) spielt in der postmodernen Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Staaten übergreifend sehen sich die Normunterworfenen mit einem Trend zur Verrechtlichung ihrer Lebensumgebung konfrontiert, von einer veritablen Normenflut bedroht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Global gesehen ist die Normenzunahme Ausdruck eines sozioökonomischen Phänomens, das noch in den Tiefenschichten der Gesellschaft Wirkung zeitigt. Dieses Phänomen basiert auf einem einfachen Prinzip: In dem Maße, in dem die Ausdifferenzierung der globalen Wirklichkeiten zunimmt, die Freizeitgesellschaft immer ausgefallenere Unterhaltungsstrategien sucht, die Arbeitsbiographien immer fragmentierter werden, kurz: in dem Maße, in dem die Menschen  immer höhere Anforderungen an ein stetig komplexeres Leben stellen, wächst das Bedürfnis nach Regelungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Blick in die Geschichte bestätigt diese Entwicklung: Mit der Industrialisierung entstand das das Arbeitsrecht, mit den Atomkraftwerken kam das Atomhaftungsrecht, das Internet brachte das Cyberlaw.  Man braucht kein Visionär zu sein, um die Behauptung aufzustellen, dass die Bedeutung des rechtlichen Rahmens (und naturgemäß seiner Übertretungen) im Wachsen ist. Metaphorisch gesprochen: Je mehr Ich-AGs, desto mehr Aktienrecht. Und auf eine eingängige Formel gebracht: Das 21. Jahrhundert wird jenes des Rechts werden. Gegenläufigen Entwicklungen wird kein Erfolg beschieden sein. Denn selbst wenn Lebenssachverhalte liberalisiert – mithin (im konstruktiven Sinne) gesetzloser – werden, geschieht dies – notwendigerweise – mit den Mitteln des Rechts. Eine Ausdünnung des Gesetzesmaterials findet gerade nicht statt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist eine Ironie, dass sich parallel zur Steigerung der Bedeutung des Rechts im öffentlichen und privaten Leben eine flächendeckende, gesellschaftsübergreifende Gesetzesunkenntnis verfestigt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Gründe, sich mit dem Recht auseinanderzusetzen, sind mannigfaltig. Im Folgenden werden nur zwei besonders hervorstechende erwähnt und beschrieben: Gründe, die auf die Bedeutung des Rechts für den Einzelnen abstellen und Gründe, welche die Bedeutung des Einzelnen für die Gemeinschaft als Ganzes ansprechen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es bestehen zunächst einmal durchaus eigennützige Gründe, das Recht zu verinnerlichen. Nur wer seine Rechte kennt, ist in der Lage, sie effektiv durchzusetzen. Allzu oft werden Normunterworfene zu Opfern von Rechtsbrüchen, die sie teils nicht einmal als relevierbares Unrecht wahrnehmen, teils, einmal wahrgenommen, wegen mangelnder Kenntnis des Rechtswegs auf sich beruhen lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Daneben bestehen gewichtige Argumente für eine gesteigerte Rechtskenntnis, die auf Gründen der Gemeinnützigkeit fußen. Sie beruhen auf der fundierten Annahme, dass mit der Kenntnis der eigenen Rechte das Bewusstsein für die Rechte anderer wächst. Diese Idee findet sich in unterschiedlichen Fassungen in den zentralen Überlieferungen aller traditioneller Religionen (so etwa in der biblisichen Formulierung: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.) Ins Rechtsphilosphosische transportiert: Die Rechte jedes Einzelnen enden dort, wo die Rechte des Nächsten beginnen. Das Wissen um das Recht führt, um eine alttestamentalische Formulierung aufzunehmen,  näher zur Erkenntnis dessen, was gut (gerecht) und was böse (ungerecht) ist. Klar, dass Recht und Gerechtigkeit verschiedene Kategorien sind. Das Diktum vom ungerechten Recht ist bekannt. Doch ist wohl nicht daran zu zweifeln, dass ein Mitglied der Gemeinschaft, das bewusst die eigenen Rechte und die Rechte anderer bei jeder Handlung vor Augen hat, die Entwicklung hin zu einer gerechteren Gesellschaft zu befördern im Stande ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie im vorigen gezeigt, spielt das Recht in unserer Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Seine Kenntnis ist unerlässlich. In diesem Sinne will dieser Blog auch wirken und zur Verbreitung der Rechtskenntnis (und des Wissens um Gerechtigkeit) in der Welt beitragen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/11441796-111082125162520752?l=lawworld.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://lawworld.blogspot.com/feeds/111082125162520752/comments/default' title='Post Comments'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=11441796&amp;postID=111082125162520752' title='0 Comments'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111082125162520752'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/11441796/posts/default/111082125162520752'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://lawworld.blogspot.com/2005/03/zur-bedeutung-des-rechts-in-der-welt.html' title='Zur Bedeutung des Rechts in der Welt - Mission dieses Blogs'/><author><name>Matthias C. Kettemann</name><uri>http://www.blogger.com/profile/11801224657578003067</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry></feed>
